Stralsund (ots)
Gestern Abend (08.08.22) wurde ein Raucher auf dem Bahnhof Stralsund durch die Bundespolizisten angesprochen. Er rauchte seine Zigarette genüsslich, aber direkt am Bahnsteig und nicht im ausgewiesenen Bereich der Deutschen Bahn
Eine anschließende Überprüfung seiner Personalien ergab, dass der 42-jährige Berliner durch das Amtsgericht Tiergarten per Haftbefehl ausgeschrieben und gesucht wurde. 2019 wurde der Mann wegen Betruges zu 120 Tage Ersatzfreiheitsstrafe oder zu 1.800 Euro Geldstrafe rechtskräftig verurteilt. Einen Teil seiner Geldstrafe hatte der Deutsche bereits beglichen, aber da waren noch 865,17 Euro offen. Auf Ladung des Gerichtes zum Strafantritt hatte er bislang nicht reagiert.
Aus diesem Grund wurde dem Mann auf dem Hauptbahnhof Stralsund der Haftbefehl eröffnet und er verhaftet. Bei der anschließenden Durchsuchung fanden die Beamten ein Einhandmesser in seinem Rucksack. Das Führen eines Einhandmesser ohne berechtigtes Interesse ist nicht erlaubt und stellt ein Verstoß gegen das Waffengesetz dar. Hierfür muss sich der Berliner erneut verantworten.
Zunächst ging es direkt in die Justizvollzugsanstalt Waldeck, um die restliche Ersatzfreiheitstrafe zu verbüßen, da er den offenen Geldbetrag nicht begleichen konnte.