Im Zeitraum von Dienstagmorgen, dem 28.11.2023 bis zum Zeitpunkt der Pressemitteilung ereigneten sich im Zuständigkeitsbereich der Polizeiinspektion Stralsund insgesamt 22 Unfälle, wo die vorherrschende Witterung oftmals auch in Verbindung mit einer unangebrachten Geschwindigkeit als mutmaßlich mitursächlich angesehen wird.
Dabei wurden insgesamt 28 Pkw und zwei Lkw und einige Meter Schutzplanke in Mitleidenschaft gezogen. Der Gesamtschaden aller aufgenommen Unfälle wird auf annähernd 60.000 Euro geschätzt. In einem Fall in Stralsund hatte der Pkw noch Sommerbereifung, in einem Fall bei Poseritz auf Rügen wurde eine Person leichtverletzt und in einem Fall westlich von Marlow wurde beim Verursacher ein Alkoholwert von 1,53 Promille festgestellt.
Die Polizei rät insbesondere im Winter bei dieser Witterung vorrausschauend zu fahren, genügend Abstand zum Vorausfahrenden zu halten, keine ruckartigen Lenkbewegungen zu machen und behutsam zu bremsen. Die Beräumung des Fahrzeugs von Schnee vor Fahrtantritt ist ebenso wichtig, da man durch herunterfliegenden oder -rutschenden Schnee nicht nur sich sondern auch andere Verkehrsteilnehmer gefährden könnte. Hierbei reicht es eben nicht aus, lediglich ein Guckloch auf der Frontscheibe zu schaffen, sondern eben auch rundherum und auf dem Dach Schnee und Eis (insbesondere bei Lkw) zu beseitigen, mithin wäre ein Verstoß auch bußgeldbewährt (ab 25 Euro). Auch würde sich die Frage nach einer groben Fahrlässigkeit stellen im Schadensfall. Ebenfalls wird noch einmal auf die Pflicht der entsprechenden Bereifung (Alpine-Symbol) hingewiesen, ein Bußgeld hier beginnt ab 60 Euro und einen Punkt.