Am 12.01.2024 führte das Polizeihauptrevier Stralsund einen Einsatz mit eigenen und unterstützenden Kräften benachbarter Reviere durch. Anlass war die Anmeldung einer Versammlung eines regionalen Schafbetriebes, der unter dem Motto “Aufmerksam machen auf die aktuelle Agrarpolitik” einen Aufzug mit rund 25 Teilnehmern, vier Traktoren und Schafen im Bereich des Stralsunder Stadtteils Tribseer Siedlung durchführen wollte. Die Versammlungsbehörde des Landkreises Vorpommern-Rügen beauflagte in diesem Zusammenhang unter anderem, dass bei der Versammlung maximal drei Tiere mitgeführt werden. Hierzu erfolgte vor Beginn der Versammlung um 11:00 Uhr ein weiteres Kooperationsgespräch der Versammlungsbehörde, Veterinäramt und Polizei mit dem Anmelder mit dem einvernehmlichen Ergebnis, dass lediglich eine Umweidung mit der Schafsherde mit rund 400 Tieren durchgeführt wird. Da dieser Prozess üblich ist in der Schafshaltung und er ohne Versammlungscharakter erfolgen sollte, erfolgte die Umweidung ohne Polizeibegleitung. Die Polizei vertraute auf die Einhaltung der Absprachen, da sie zurückblickend auf die bisherige Woche stets positive Erfahrungen gesammelt hat. Das Veterinäramt stellte vor Ort Mängel hinsichtlich des Tierwohls bei den Schafen fest, welches eine Ordnungswidrigkeitenanzeige nach sich ziehen wird. Während der Umweidung der Schafe wurde vor Ort ein Fahrzeugkorso bei der Versammlungsbehörde angemeldet, welcher als Rundkurs von Lüssow über die B194, Richtenberger Chaussee, zum Kreisverkehr, Alte Richtenberger Straße, Carl-Heydemann-Ring, Tribseer Damm, Rostocker Chaussee zurück zum Versammlungsort Lüssow führte. Die Polizei gewährleistete den Schutz der Versammlung und führte verkehrsregulierende Maßnahmen durch. Während der Begleitung des Fahrzeugkorsos erhielt die Polizei Kenntnis darüber, dass der Umweidungsprozess der Schafsherde entgegen den vorherigen Absprachen doch als Versammlung durchgeführt wird. So führte die Route des Herdentriebs nicht wie vereinbart von Lüssow zu einer Weide im Bereich der Stralsunder Koppelstraße, sondern als Rundkurs zurück zum Startpunkt in Lüssow und in Begleitung von Fahrzeugen, an denen politische Botschaften angebracht waren. Die Versammlungsbehörde bewertete diesen Aufzug als nichtangemeldete Versammlung, weshalb nun strafrechtliche Ermittlungen nach dem Versammlungsgesetz gegen den Versammlungsleiter eingeleitet wurden. Im Zuge der Identitätsfeststellungen aller Teilnehmer dieses Aufzuges verweigerte ein Mann die Preisgabe seiner Personendaten gegenüber den eingesetzten Beamten. Trotz mehrfacher Aufforderung willigte er einer Identitätsfeststellung nicht ein. Im Zuge dessen kam es im Weiteren zu einer Widerstandshandlung des Mannes, gegen den nun ein Strafverfahren eingeleitet wurde. Während der Begleitung des Fahrzeugkorsos kam es im Bereich Tribseer Siedlung temporär zu Verkehrseinschränkungen. Gegen 13:00 Uhr war das Versammlungsgeschehen beendet.