Stralsund (ots)

Am frühen Vormittag des 16.08.20 endete der Strandausflug für eine sechsköpfige ukrainische Gruppe nach Warnemünde bei der Bundespolizei in Stralsund. Bundespolizisten kontrollierten die Reisegruppe am Hauptbahnhof Stralsund nach Ankunft einer Regionalbahn aus Berlin. Drei Männer und zwei Frauen händigten ukrainische e-Reisepässe aus. Eine weitere Frau konnte nur einen ukrainischen Führerschein vorlegen, da sie ihr Dokument angeblich in einer Berliner Wohnung vergessen hatte. Bei der Überprüfung der Dokumente wurde festgestellt, dass alle Inhaber die zulässige 90-tägige touristische Aufenthaltsdauer im Bundesgebiet deutlich überschritten hatten. Diese Überschreitungen reichten von 77 bis zu 123 Tagen. Da sich fünf Reisende unerlaubt in Deutschland aufhielten, wurden Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz eingeleitet. Nach Beendigung der polizeilichen Maßnahmen wurden sie aufgefordert, die Heimreise in die Ukraine innerhalb einer Woche anzutreten. Bei Zuwiderhandlung gegen diese Aufforderungen müssen sie mit einer Abschiebung und anschließender Widereinreisesperre rechnen. Die Ermittlungen zum Aufenthalt der sechsten Person (Führerscheinbesitzerin) dauern an.

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