Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) hat am Samstag, den 8. Juni 2024, im gesamten Bundesgebiet verdachtsunabhängig Prüfungen im Hotel- und Gaststättengewerbe durchgeführt. Ziel der Überprüfungen war insbesondere die Einhaltung von sozialversicherungsrechtlichen Pflichten und des Mindestlohns sowie die Aufdeckung illegaler Beschäftigung, Scheinselbstständigkeit und sog. Leistungsbetrugs.

„In Mecklenburg-Vorpommern war das Hauptzollamt Stralsund mit 98 Beschäftigten im Einsatz, davon 12 Beschäftigte beteiligter Behörden. Insgesamt wurden am Samstag 334 Personen zu ihrem jeweiligen Beschäftigungsverhältnissen befragt. In 67 Fällen gab es Anhaltspunkte, die weitere Prüfungen erfordern, davon in 6 Fällen der Verdacht auf Mindestlohnverstöße, in 33 Fällen auf Beitragsvorenthaltungen und in 17 Fällen auf illegale Ausländerbeschäftigung“ erläutert die Pressesprecherin des Hauptzollamtes Stralsund, Sabine Mattil.

An die am Samstag durchgeführten Prüfungen schließen sich umfangreiche Nachprüfungen an, indem die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen werden und weitere Geschäftsunterlagen geprüft werden.

Der Zoll legt bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit ein besonderes Augenmerk auf Hotellerie und Gastronomie. Das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe unterliegt den Regelungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG). Seit dem 1. Januar 2024 beträgt der allgemeine Mindestlohn 12,41 Euro je Zeitstunde.

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