Schülerinnen und Schüler in Mecklenburg-Vorpommern müssen ab dem kommenden Montag, dem 16. August, in den Schulen keinen Mund-Nasen-Schutz mehr tragen. Die Maskenpflicht ist sowohl für den Unterricht als auch für den Aufenthalt im Schulgebäude oder auf dem Schulhof ausgesetzt. Das Tragen einer Maske ist jedoch weiterhin erlaubt. Beides gilt auch für alle an den Schulen Beschäftigten.
„Für die Schülerinnen und Schüler ist es eine große Erleichterung, wenn Sie im Unterricht keine Maske tragen müssen. Das gilt insbesondere für die Kleinen“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin. „Wir haben deshalb bereits vor Beginn des Schuljahres mit der Gesundheitsseite diesen Schritt beraten und in der Schul-Corona-Verordnung festgelegt. Wo die Corona-Ampel auf Grün oder Gelb steht, muss in der Schule keine Maske getragen werden. Jede Erleichterung für die Schülerinnen und Schüler begrüße ich ausdrücklich.“
Die Pflicht zum Tragen der Mund-Nase-Bedeckung greift in Landkreisen und kreisfreien Städten, wenn nach der risikogewichteten Einstufung an drei aufeinander folgenden Tagen Stufe 2 (orange) oder eine höhere Stufe aufweisen. Für diese Ampelstufe sind neben dem Inzidenzwert auch die Anzahl der hospitalisierten Personen und die Belegung der Intensivbetten ein entscheidendes Kriterium. In diesem Fall gilt für jede Person die Maskenpflicht. Diese Einstufung wird täglich vom Landesamt für Gesundheit und Soziales vorgenommen.
Für Schülerinnen, Schüler, Lehrkräfte, pädagogisches Personal und Referendare besteht weiterhin die Pflicht, sich zweimal pro Woche zu testen. Davon ausgenommen sind vollständig geimpfte oder genesene Personen. „Die Tests schaffen Sicherheit in den Schulen. So können Verdachtsfälle frühzeitig erkannt werden und die Gesundheitsbehörden können gezielt eingreifen“, so Ministerin Martin. „Es ist unser gemeinsames Ziel, auch bei steigenden Inzidenzen den Präsenzunterricht abzusichern und flächendeckende, präventive Schulschließungen zu verhindern.“