Am Montag, dem 03.06.2024 gegen 15:00 Uhr meldeten Mitarbeiter eines Schuhgeschäftes in der Stralsunder Altstadt, dass dort eine männliche Person sei und diese sowohl Mitarbeiter als auch Kunden über die Maßen strapaziere, so dass der Geschäftsablauf gestört werde. Aufforderungen das Geschäft zu verlassen, kam er nicht nach, so dass es letztlich zum Polizeieinsatz kam.

Vor Ort stellten die Beamten einen polizeibekannten 41-jährigen Deutschen fest, welcher nicht nur alkoholisiert, sondern auch beratungsresistent schien. Er musste durch die Beamten nach draußen geleitet werden und erhielt einen Platzverweis für den Altstadtbereich.

Keine Stunde später riefen Mitarbeiter eines anderen Geschäftes ebenfalls die Polizei um Hilfe. Auch hier störte eine männliche Person die Betriebsabläufe. Die Beamten staunten nicht schlecht, war es doch der zuvor des Platzes Verwiesene.

Zur Durchsetzung des Platzverweises wurde er nunmehr bis Geschäftsschluss in Gewahrsam genommen. Da er hierbei Widerstand leistete, wird er sich nicht nur wegen des Verdachts des Hausfriedensbruches, sondern auch wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte verantworten müssen.

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