Das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung hat vor Beginn des neuen Schuljahres mit dem Schulträger „unseKinder gGmbH“ vor dem Verwaltungsgericht Greifswald einen Vergleich hinsichtlich der beantragten Genehmigung einer Integrierten Gesamtschule (IGS) in Stralsund geschlossen. Danach kann der Schulträger eine aufwachsende IGS bis einschließlich Klasse 12 betreiben.  

Wie schon im vergangenen Sommer gelang es dem Schulträger, kurz vor dem Termin darzulegen, dass eine ausreichende Anzahl an Lehrkräften für das kommende Schuljahr auch aus Sicht des Gerichts vorhanden ist. Der Schulträger sicherte zudem zeitnah Nachbesserungen am Schulkonzept zu. Außerdem sagte der Träger zu, dem Bildungsministerium die Baupläne für das beabsichtigte Schulgebäude, einschließlich der darin enthaltenden Raumaufteilung, insbesondere im Hinblick auf die Fachunterrichtsräume, und den Mietvertrag vorzulegen.   

Das Bildungsministerium als Schulaufsichtsbehörde muss sicherstellen, dass Eltern und Kinder personell ausreichende Bedingungen vorfinden, um den Bildungserfolg zu sichern. Demzufolge wurde in den Vergleich auch zu deren Schutz aufgenommen, dass der Schulträger bis zur Unterrichtsaufnahme geeignete Lehrkräfte gegenüber der Schulaufsicht nachweisen muss.  

Bei der ebenfalls beantragten 13. Jahrgangsstufe hat das Gericht die Auffassung vertreten, dass diese ebenfalls zu genehmigen gewesen wäre. Da dies rechtlich sehr unterschiedlich beurteilt wird und es eine IGS mit 13. Jahrgangsstufe im staatlichen Bereich nicht gibt, wartet das Bildungsministerium die Urteilsgründe ab und prüft, ob es die Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Greifswald beantragen wird.  

Durch den Nachweis, dass ausreichend Personal vorhanden ist, haben Eltern, Kinder und Schulträger nun Rechtssicherheit und die Gewähr, dass die Kinder an der Schule im kommenden Schuljahr personell ausreichende Bedingungen vorfinden.

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