Am 23.09.2023 gegen 20:00 Uhr stellten die Beamten des Polizeihauptreviers Demmin im Rahmen der Streifentätigkeit einen grauen Mercedes-Benz in Demmin fest, welcher den Kreisverkehr am Meyenkrebs in Richtung Nossendorf auf die Landstraße 27 verließ. Die Streifenbesatzung entschied sich dazu, diesen einer Kontrolle zu unterziehen. Sie setzten das Anhaltesignal “Stopp Polizei”. Daraufhin erhöhte der Fahrzeugführer des Mercedes seine Geschwindigkeit deutlich und versuchte sich in Richtung Nossendorf der Kontrolle zu entziehen.
Beim anschließenden Befahren der Ortschaft Wotenick kam der Fahrzeugführer in einer Rechtskurve, aufgrund deutlich überhöhter Geschwindigkeit, nach links von der Fahrbahn ab und kollidierte mit der dortigen Friedhofsmauer sowie einer angrenzenden Straßenlaterne. In weiterer Folge überschlug sich der verunfallte PKW vermutlich mehrere Male, ehe er durch den Zusammenstoß mit einem nachfolgenden Gebäude zum Stillstand kam. Die herbeigeeilten Polizeibeamten stellten zunächst zwei nicht ansprechbare und zudem eingeklemmte Insassen in dem stark deformierten Fahrzeugwrack fest. Bei diesen handelte es sich um den 28-jährigen deutschen Fahrzeugführer und dessen 25-jährige deutsche Beifahrerin. Es folgten Erste-Hilfe-Maßnahmen bis zum Eintreffen der angeforderten Rettungskräfte. Nachdem die ebenfalls alarmierten Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Demmin die eingeklemmten Personen aus dem PKW befreit hatten, erfolgte die weitere medizinische Versorgung der schwerverletzten Insassen sowie deren anschließende Verbringung in das Kreiskrankenhaus Demmin und das Universitätsklinikum Greifswald. Durch den Verkehrsunfall entstand ein Sachschaden in Höhe von ca. 12.000 Euro. Der verunfallte PKW wurde durch einen angeforderten Abschleppdienst geborgen.
Im Rahmen der polizeilichen Ermittlungen wurde vor Ort festgestellt, dass der Fahrzeugführer nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Darüber hinaus war das von ihm geführte Fahrzeug bereits außer Betrieb gesetzt und die angebrachten Kennzeichen entstempelt. Weiterhin besteht der Anfangsverdacht, dass sich dieser durch seine grob verkehrswidrige und rücksichtslose Fahrweise ebenso wegen der Gefährdung des Straßenverkehrs, verbotener Kraftfahrzeugrennen, der fahrlässigen Körperverletzung zum Nachteil seiner Beifahrerin sowie des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungs- und Kraftfahrzeugsteuergesetzes strafbar gemacht hat. Dies zu klären wird nun Gegenstand der nachfolgenden Ermittlungen sein.