Die Kastration von Freigängerkatzen ist ein wichtiges Thema, das sowohl Tierschutz- als auch Gesundheitsaspekte betrifft. Im Folgenden möchten wir die wichtigsten Gründe beleuchten, warum die Kastration für Freigängerkatzen so wichtig ist.

1. Kontrolle der unkontrollierten Vermehrung:

Unkastrierte Freigängerkatzen tragen maßgeblich zur Überpopulation von Katzen bei. Katzen können bereits ab einem Alter von 4 Monaten trächtig werden und mehrere Würfe pro Jahr zur Welt bringen. Dies führt zu einem immensen Überschuss an Katzen, die oft nicht alle ein Zuhause finden. Viele dieser Tiere landen in Tierheimen oder verwildern auf der Straße, wo sie unter widrigen Bedingungen leben und an Krankheiten leiden können.

2. Reduzierung von aggressivem Verhalten:

Kater streunen auf der Suche nach rolligen Katzen oft weite Strecken und geraten dabei häufig in Revierkämpfe mit anderen Katern. Diese Kämpfe können zu schweren Verletzungen, Infektionen und sogar zum Tod führen. Kastrierte Kater hingegen sind in ihrem Revierverhalten deutlich ruhiger und weniger aggressiv.

3. Gesundheitliche Vorteile:

Kastrierte Katzen haben ein deutlich verringertes Risiko an bestimmten Krankheiten zu erkranken, wie zum Beispiel:

  • Kater: Prostatakrebs, Hodenkrebs, Harnwegserkrankungen
  • Katzen: Gebärmutterkrebs, Eierstockkrebs, Gesäugekrebs, Scheidenentzündungen

4. Verhaltensverbesserung:

Kastrierte Katzen sind generell ruhiger und ausgeglichener. Sie neigen weniger dazu, ihr Revier zu markieren und miauen weniger, besonders während der Rolligkeit.

5. Tierschutz:

Die Kastration von Freigängerkatzen ist ein wichtiger Beitrag zum Tierschutz. Sie hilft, das Leid von Katzen zu verhindern, die ungewollt geboren werden, in Tierheimen landen oder auf der Straße verwildern.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Kastration von Freigängerkatzen sowohl aus Tierschutz- als auch aus Gesundheitsgründen dringend empfohlen wird. Es ist eine einfache und effektive Maßnahme, um das Leid von Katzen zu verhindern und die Umwelt zu schützen.

Zusätzliche Informationen:

  • In vielen Gemeinden gibt es Kastrationsprogramme, die die Kosten für die Kastration von Freigängerkatzen übernehmen oder bezuschussen.
  • Tierärzte und Tierschutzorganisationen beraten Sie gerne umfassend zum Thema Kastration von Katzen.

AKTUELLE GESETZESLAGE ZUR KASTRATIONSPFLICHT

Aktuell bestehen zwei Möglichkeiten, Verordnungen zur Kastrationspflicht umzusetzen – entweder über das kommunale Ordnungsrecht oder über das Tierschutzgesetz. Seit 2013 können Bundesländer mit dem Paragrafen 13b des Tierschutzgesetzes selbst eine landesweite Verordnung erlassen oder dies über eine Zuständigkeitsverordnung den Landkreisen oder Kommunen überlassen. In Mecklenburg Vorpommern gibt es mehrere Gemeinde, die eine Kastrationspflicht erlassen haben:

  • Admannshagen-Bargeshagen
  • Amt Anklam-Land (18 Gemeinden)
  • Amt Malchow (8 Gemeinden)
  • Amt Röbel-Müritz (19 Gemeinden)
  • Bartenshagen-Parkentin
  • Benitz
  • Börgerende-Rethwisch
  • Bröbberow
  • Kassow
  • Ostseebad Nienhagen
  • Reddelich
  • Retschow
  • Rostock
  • Rukieten
  • Schwaan
  • Steffenshagen
  • Vorbeck
  • Waren (Müritz)
  • Wiendorf
  • Wittenbeck
  • Zehna 

Mit der Kastration Eurer Freigängerkatze leistet Ihr einen wichtigen Beitrag zum Tierschutz und sorgt gleichzeitig für die Gesundheit und das Wohlbefinden Eures Tieres.

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