Aus der Nachbarschaft südlich des Stralsunder Zentralfriedhofs wurden seit dem Frühjahr 2022 immer wieder Ratten gesichtet. Das Areal rund um den „Müllcontainerplatz“ ist nicht nur optisch eine Belastung für Anwohnende, sondern zunehmend ein ernsthaftes Gesundheitsrisiko.
Wo sich Küchenabfälle, Haushalts- und Sperrmüll ungeschützt ansammeln, werden über kurz oder lang Schädlinge angezogen. Nach § 2 Nr. 12 des Infektionsschutzgesetzes gehören Ratten als Überträger vieler Krankheiten zu diesen Gesundheitsschädlingen: Neben Hantaviren oder Salmonellen, die für Menschen gesundheitsgefährdend sind, zählen dazu auch solche Erreger, die Tierseuchen wie Schweine- und Geflügelpest auslösen. Insgesamt wird Ratten die Übertragung von etwa 120 Infektionskrankheiten zugeschrieben. Hinzu kommt, dass sich innerhalb eines Jahres aus einem Rattenpaar insgesamt mehrere hundert Nachkommen ergeben können, wenn die Lebens- und Umweltbedingungen stimmen.
Daher arbeitet der Fachdienst Gesundheit des Landkreises Vorpommern-Rügen Hand in Hand mit dem Fachdienst Umwelt sowie dem Ordnungsamt der Hansestadt Stralsund zusammen: Um die weitere Ausbreitung der Nagerpopulation zu verhindern und somit das Infektionsrisiko zu minimieren, hat das Gesundheitsamt des Landkreises Vorpommern-Rügen die verantwortlichen Hausverwaltungen bzw. Vermieter kontaktiert und aufgefordert, die Rattenbekämpfung einzuleiten. Dazu sind Eigentümer von Grundstücken und Gebäuden laut der Landesverordnung zur Bekämpfung von Gesundheitsschädlingen (§ 2 GesSchädBLVO M-V) verpflichtet. Dafür muss eine Fachfirma zur Schädlingsbekämpfung auf dem Gelände beauftragt werden, da nach der Schädlingsbekämpfungsverordnung Mecklenburg-Vorpommern ausschließlich Fachbetriebe diese Aufgabe durchführen dürfen (§ 4 und 5 GesSchädBLVO M-V).
Während Ratten normalerweise die Kanalisation bevorzugen, können sie beispielsweise aufgrund von Baustellen aus ihrem gewohnten Lebensraum vertrieben werden. Die REWA kommt der gezielten Schädlingsbekämpfung in ihrem Zuständigkeitsbereich auch nach. Die bislang durchgeführten Maßnahmen können in dem betroffenen Wohngebiet jedoch nicht greifen, wenn die hygienischen Zustände vor Ort die Rattenansiedlung zugleich befördern.
Jede Bürgerin und jeder Bürger kann selbst dazu beitragen, einen Rattenbefall zu vermeiden, wenn zum Beispiel
Speisereste und Lebensmittel nicht in der Toilette, sondern in der Biotonne entsorgt werden
Mülltonnen generell geschlossen gehalten werden
gelbe Säcke erst am Abholtag nach draußen gestellt werden
gebrauchte Habseligkeiten als Sperrmüll beim Entsorgungsdienst angemeldet und erst kurz vor dem Termin an die Straße gestellt werden, damit kein Sammelplatz entsteht, der Ratten Unterschlupf und Möglichkeiten zur Vermehrung bietet.
Autor/in: Landkreis Vorpommern-Rügen