In der heutigen Sitzung der Bürgerschaft Stralsund wurde der Antrag der AfD Fraktion zum Verbot des Genderns in der Stadtverwaltung angenommen. Nach dem Willen der Mehrheit der Bürgerschaft, sollen städtische Einrichtungen und Betriebe bei der Beschreibung von Geschlechtern nicht auf Unterstriche, Doppelpunkte oder Sternchen zurückgreifen. Einem entsprechenden Antrag der AfD-Fraktion stimmten 21 Stadtvertreter zu, 17 stimmten dagegen.

Der Antrag im Wortlaut:

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

Die Verwaltung der Hansestadt Stralsund hat auf dem Anweisungswege zu gewährleisten,
dass sich städtische Einrichtungen und Betriebe im Schriftlichen wie Mündlichen konsequent
an die Vorgaben des Rates für deutsche Rechtschreibung halten, der Verfremdung der
deutschen Sprache als Bestandteil der kulturellen Identität entgegenwirken und das Improvisieren mit sogenannter Gendersprache zu vermeiden haben. Des Weiteren ist per Verordnung sicherzustellen, dass die Maßgaben des Rates für
deutsche Rechtschreibung den mündlichen wie schriftlichen Sprachgebrauch bestimmen,
weil sie den Erfordernissen einer sprachlichen Widerspieglung der Geschlechtergerechtigkeit
hinlänglich entsprechen und gesamtgesellschaftlich akzeptiert sind.

Begründung:

Die Einhaltung einer verpflichtenden Normsprache ist mit Blick auf Gerechtigkeit –
Geschlechtergerechtigkeit prioritär eingeschlossen – von besonderer Bedeutung. Einer ideologisch motivierten Forcierung des Gebrauchs vermeintlich geschlechtergerechter
Morphologie in der Wortbildung ist jedoch entgegenzuwirken. Für Veränderungen der deutschen Sprache im Sinne sogenannter Gendersprache gibt es keine Mehrheit in der Bevölkerung. Im Gegenteil: Nahezu zwei Drittel lehnen nach aktuellen Umfragen eine gendersensible Sprache ab. Gendersprache entspricht mitnichten dem Grundrecht auf Gleichberechtigung oder auch nur dem Diskriminierungsverbot von Grundgesetz und Landesverfassung. Sie eint nicht, sondern spaltet.
Ministerien, Ämter und Behörden setzen und sichern Normen für das gesellschaftliche
Leben. Diesem Ansatz folgend, hat etwa das Bildungsministerium Schleswig-Holsteins
bereits einen Erlass formuliert, der darauf verweist, dass das Gender-Sternchen oder auch
der Gender-Unterstrich nicht zum Regelwerk der deutschen Rechtschreibung gehören.
Die einschlägige linguistische Fachliteratur hat die Problematik vermeintlich gendergerechten Sprechens umfassend analysiert und verweist grundsätzlich stets darauf, dass die grammatischen Genera eben nicht mit dem biologischen Geschlecht zu verwechseln sind.
Ferner werden mit dem Gebrauch der gendergerechten Sprache und damit mit der
Verkomplizierung der Alltagssprache zahlreiche Menschen ausgegrenzt, denen das
Sprechen und Schreiben aus verschiedenen Gründen schwerfällt, die Seh- und
Hörbehinderungen haben oder die als Einwanderer die deutsche Sprache erlernen.

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Gendern konsequent unterbinden - Kommunikation in regelkonformer
Sprache 2

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