Für die historische Altstadt der Hansestadt Stralsund (Bereich Klosterstraße, Am Langen Wall, Am Fischmarkt, Seestraße, Ippenkai, Verbindung zwischen Sundpromenade und Nordmole, Seestraße bis Ecke Fährwall, Olof-Palme-Platz, Knieperwall, Frankenwall, Frankendamm bis Ecke Frankenhof, Frankenhof im rechten Winkel zum Frankendamm) werden die Verkaufssonntage mittels Allgemeinverfügung jährlich durch den Oberbürgermeister der Hansestadt Stralsund festgelegt.
Wichtige Hinweise
Die bis zu acht verkaufsoffenen Sonntage werden für die Stralsunder Altstadt per Allgemeinverfügung festgelegt und öffentlich im Amtsblatt der Hansestadt Stralsund bekannt gemacht. Es bedarf somit keiner gesonderten Beantragung durch einzelne Altstadthändler.
Der Verkauf ist für die Zeit zwischen 13 und 18 Uhr freigegeben.