Rund 57 Prozent der etwa 114.000 Kinder in Mecklenburg-Vorpommern, die regulär in eine Kindertageseinrichtung (Krippe, Kindergarten, Hort, Kindertagespflege) gehen, werden zurzeit zu Hause betreut. Das hat eine Abfrage des Sozialministeriums bei allen Landkreisen und den beiden kreisfreien Städten mit Stichtag 11. Januar ergeben.

„Diese Zahl verdeutlicht, dass die Eltern sich verantwortungsvoll im Lockdown verhalten. Mein Dank geht an alle Mütter und Väter und weitere Sorgeberechtigte, die eine Betreuung zu Hause sicherstellen können und unseren Appell zur Kontaktreduzierung beherzigen“, sagte Sozialministerin Stefanie Drese.

„Viele berufstätige Eltern sind gleichzeitig auf die Betreuung ihrer Kinder in Krippe, Kindergarten, Hort oder Kindertagespflege angewiesen, betonte Drese. Es ist deshalb wichtig, dass unsere Kitas geöffnet sind. Hierfür möchte ich mich bei allen Erzieherinnen und Erziehen sowie Kindertagespflegepersonen bedanken, die dieses Angebot auch in Krisenzeiten ermöglichen“, so die Ministerin.

Drese: „Die seit dem 16. Dezember bestehende Schutzphase in den Kitas erfüllt ihren Sinn.“

Die deutlich geringere Zahl zu betreuender Kinder in den Kitas und Tagespflegen hilft nach Ansicht von Ministerin Drese, die Hygienekonzepte bei deutlich kleineren Gruppengrößen umzusetzen. Die Einrichtungen leisten hier eine sehr gute Arbeit, so Drese.

Drese: „Wir werden aber natürlich die Entwicklung der Zahlen genau im Auge behalten und sind im ständigen Austausch mit den Landkreisen und kreisfreien Städten.“ Klar sei auch, wenn zwei Werktage in Folge die Zahl der Neuinfektionen landesweit 200 oder höher ist, werden am darauf folgenden Tag die Kitas im Land geschlossen und findet nur noch eine Notfallbetreuung statt. Das sieht die neue Kindertagesförderungs-Verordnung vor.

Diese Regelung gilt auch regional. Da im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte der Wert von 200 seit einigen Tagen überschritten wird, werden dort die Kitas ab Mittwoch, den 13. Januar geschlossen und findet nur noch eine Notfallbetreuung statt.“

Die Notbetreuung steht nur Kindern zur Verfügung, bei denen mindestens ein Elternteil in einem Bereich der kritischen Infrastruktur tätig ist und eine private Kinderbetreuung nicht anderweitig verantwortungsvoll organisiert werden kann. Weitere Ausnahmen bestehen bei familiären Härtefällen sowie in begründeten Einzelfällen für Kinder in stationären und teilstationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und von Alleinerziehenden.

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