Berichte in der aktuellen Presse (u.a. Ostsee-Zeitung vom 27. Juli), dass ein Ehepaar aus Nordrhein-Westphalen aufgrund der Corona-Maßnahmen vom Landkreis Vorpommern-Rügen Post bekommen habe, wonach ihnen ein Bußgeld von jeweils 25.000 Euro drohe, weil sie ihren Zweitwohnsitz auf Rügen während des Lockdowns nicht verlassen haben, haben zu Diskussionen und Nachfragen beim Landkreis geführt. 

Klarzustellen ist, dass das Ehepaar keinen Bußgeldbescheid vom Landkreis Vorpommern-Rügen bekommen hat. Vielmehr handelt es sich lediglich um eine Anhörung im laufenden Verwaltungsverfahren. Das in dem Anhörungsschreiben erwähnte Maximalbußgeld aus dem Infektionsschutzgesetz entstammt der Zeit, als es noch keinen Bußgeldkatalog des Landes gab. Nach dem nun geltenden Bußgeldkatalog ist ein Bußgeld zwischen 150,00 € und 2.000 € möglich. Ob aber überhaupt ein Bußgeld verhängt werden wird, entscheidet sich erst nach Auswertung der Anhörung im Laufe des Verfahrens.

Quelle: Landkreis Vorpommern Rügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

DSGVO Cookie Consent mit Real Cookie Banner