Warnstreik im Busverkehr: Am 2. Februar kein regulärer Linienbetrieb in Vorpommern-Rügen

VonDaniel Siedenstrang

30. Januar 2026

Grimmen / Landkreis Vorpommern-Rügen. Fahrgäste im Landkreis Vorpommern-Rügen müssen sich am Montag, 2. Februar 2026, auf erhebliche Einschränkungen im öffentlichen Nahverkehr einstellen. Die Gewerkschaft ver.di Nord hat im Rahmen eines landesweiten Streikaufrufs zu einem ganztägigen Warnstreik bei der Verkehrsgesellschaft Vorpommern-Rügen mbH (VVR) aufgerufen.

Der Streik betrifft alle Betriebshöfe der VVR in Bergen auf Rügen, Stralsund, Ribnitz-Damgarten, Barth und Grimmen. Infolge dessen kann die VVR an diesem Tag keine regulären Busleistungen im gesamten Bediengebiet erbringen. Dies schließt auch die Rufbus-Angebote ausdrücklich mit ein.

Schülerbeförderung nicht gesichert

Besonders problematisch: Der Warnstreik fällt auf einen Schultag. Die VVR weist darauf hin, dass die Beförderung zu Schulstandorten grundsätzlich nicht gewährleistet werden kann, da nicht ausreichend einsatzbereites Personal zur Verfügung steht. Erziehungsberechtigte müssen daher eigenständig sicherstellen, dass ihre Kinder am 2. Februar den Schulweg bewältigen können. Die Verkehrsgesellschaft bedauert diese Situation ausdrücklich.

Notfahrplan für Rügen–Hiddensee eingerichtet

Um die wichtige Verkehrsverbindung zwischen Rügen und Hiddensee aufrechtzuerhalten, wird ein Not-Shuttleverkehr zwischen Bergen – Wittower Fähre – Schaprode eingerichtet. Damit bleibt die Transportkette Bus–Eisbrecher bestehen.

Ebenfalls planmäßig verkehren wird der Ortsbus Sellin–Baabe (Linie 25). Alle anderen Linien entfallen vollständig.

Fahrgastinformation eingeschränkt

Aufgrund der kurzfristigen Streikankündigung kann es sein, dass elektronische Fahrgastinformationen und die Verbindungsauskunft nicht rechtzeitig angepasst werden. Die VVR empfiehlt Fahrgästen, sich aktuell über die Website sowie die Social-Media-Kanäle des Unternehmens zu informieren.

Die Verkehrsgesellschaft Vorpommern-Rügen mbH bittet alle Betroffenen um Verständnis für die entstehenden Unannehmlichkeiten.

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