Unterrichtsausfall möglich: Landesweiter Warnstreik am 14. Januar 2026 betrifft Schulen in Mecklenburg-Vorpommern

VonDaniel Siedenstrang

13. Januar 2026

Mecklenburg-Vorpommern. Eltern, Schülerinnen und Schüler müssen sich am Mittwoch, 14. Januar 2026, auf Unterrichtsausfälle einstellen. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Mecklenburg-Vorpommern (GEW MV) ruft gemeinsam mit der Gewerkschaft der Polizei (GdP) sowie der Industriegewerkschaft Bauen, Agrar, Umwelt (IG BAU) zu einem landesweiten, ganztägigen Warnstreik auf. Hintergrund sind die weiterhin stockenden Tarifverhandlungen in der Tarifrunde der Länder (TV-L).


Zentrale Streikkundgebung in Schwerin erwartet

Im Rahmen des Warnstreiks ist eine zentrale Streikkundgebung in Schwerin geplant. Diese findet am 14. Januar ab 13 Uhr vor der Staatskanzlei statt. Nach Angaben der Gewerkschaften werden rund 3.000 Teilnehmende aus ganz Mecklenburg-Vorpommern erwartet. Zur Unterstützung der Streikenden organisieren die Gewerkschaften Busse aus allen Landesteilen.


GEW warnt vor Unterrichtsausfällen

Die beiden GEW-Landesvorsitzenden Sandra Astáras und Ulrike von Malottki machen deutlich, dass es am Streiktag zu Einschränkungen kommen kann:

„Erfahrungsgemäß wird es an diesem Tag zu Unterrichtsausfällen kommen. Wir bitten die Schüler:innen und ihre Familien um Verständnis.“

Besonders betroffen sein könnten Grundschulen, Regionale Schulen, Förderschulen sowie Berufliche Schulen, da dort der Anteil angestellter Lehrkräfte besonders hoch ist.


Wer darf streiken – und wer nicht?

Am Warnstreik teilnehmen dürfen ausschließlich angestellte Beschäftigte im öffentlichen Dienst. Beamtinnen und Beamte sind rechtlich vom Streik ausgeschlossen und dürfen sich nur in ihrer Freizeit an Aktionen beteiligen.

Allerdings betont die GEW, dass verbeamtete Lehrkräfte nicht verpflichtet sind, Unterricht ausfallender Kolleginnen und Kollegen zu vertreten. Die Gewerkschaft ruft daher ausdrücklich zur Solidarität mit den Streikenden auf.

An Gesamtschulen und Gymnasien ist das Verhältnis zwischen Angestellten und Verbeamteten laut GEW inzwischen ausgeglichener, sodass dort die Auswirkungen möglicherweise geringer ausfallen.


Forderungen der Gewerkschaften in der TV-L-Tarifrunde

Mit dem Warnstreik wollen die Gewerkschaften den Druck auf die Tarifparteien erhöhen. Zentrale Forderungen sind:

  • eine Tarifsteigerung für alle Landesbeschäftigten
  • die Beseitigung ungerechter Eingruppierungen bei Lehrkräften
  • ein verbindlicher Tarifvertrag für studentische Hilfskräfte an den Hochschulen
  • bessere Arbeitsbedingungen an Schulen und Universitäten

Ein attraktiver öffentlicher Dienst sei nicht nur im Interesse der Beschäftigten, sondern komme langfristig auch der gesamten Gesellschaft zugute, betonen die Gewerkschaften.


Notdienstregelungen sind abgestimmt

Das Bildungsministerium und die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) haben eine Vereinbarung über Notdienste an den öffentlichen Schulen getroffen.

„Schülerinnen und Schüler an den Grund- und Förderschulen werden betreut. Darauf können sich die Eltern verlassen“, betonte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Wie viele Lehrkräfte streiken werden, können wir vorab nicht sagen. Eine Abfrage ist unzulässig und würde dem individuellen Streikrecht widersprechen.“

In Mecklenburg-Vorpommern sind 65 Prozent der 12.880 Lehrkräfte an den öffentlichen allgemein bildenden und beruflichen Schulen tarifbeschäftigt, 35 Prozent der Lehrkräfte sind verbeamtet. Verbeamtete Lehrkräfte dürfen nicht streiken.

  • Die Vereinbarung über Notdienste an den öffentlichen Schulen bei möglichen Arbeitskampfmaßnahmen in der Entgelttarifrunde 2025/2026 enthält u. a. folgende Punkte:
  • Die Durchführung der Notdienste erfolgt bei Bedarf in den Grund- und Förderschulen.
  • An den Grund- und Förderschulen, an denen verbeamtete Lehrkräfte eingesetzt sind, übernehmen diese eine Betreuung im Notfall.
  • An denjenigen Schulen, an denen keine verbeamteten Lehrkräfte tätig sind, wird ein Notdienst eingerichtet, soweit dieser dort tatsächlich erforderlich ist.
  • In Abstimmung mit der Schulleiterin bzw. dem Schulleiter sowie den streikenden Lehrerinnen und Lehrern werden an jeder Schule, für die ein Notdienst erforderlich ist, in Abhängigkeit von der Anzahl und dem Entwicklungsstand der zu beaufsichtigenden Schülerinnen und Schüler, mindestens zwei Mitglieder der GEW vom Streik ausgenommen und übernehmen den Notdienst. Hierbei ist zunächst das Prinzip der Freiwilligkeit zu beachten.
  • Die GEW Mecklenburg-Vorpommern verpflichtet sich, das in ihren Kräften Stehende zu tun, um die erforderlichen Notdienste nach Maßgabe dieser Vereinbarung zu gewährleisten.
  • Beide Parteien informieren sich gegenseitig bei auftretenden Problemen.

Weitere Informationen zum Warnstreik

Aktuelle Informationen zur TV-L-Tarifrunde 2026, zum Warnstreik sowie zu Abfahrtszeiten der Busse finden Interessierte auf der Website der GEW MV.

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