Tierquäler zu Bewährungsstrafe verurteilt
Der Beschuldigte (49) räumte vor dem Amtsgericht Stralsund seine bisher geleugnete Tat ein. Er gab zu Protokoll, dass er angeblich er das aggressive Tier nicht händeln konnte.
Neues aus Stralsund und Umgebung
Der Beschuldigte (49) räumte vor dem Amtsgericht Stralsund seine bisher geleugnete Tat ein. Er gab zu Protokoll, dass er angeblich er das aggressive Tier nicht händeln konnte.
Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts mehrere Verfassungsbeschwerden zurückgewiesen, die sich gegen Vorschriften des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) über die Pflicht zum Auf- und Nachweis einer Masernimpfung sowie…
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