Ahrenshagen/Lüdershagen (ots)

Am Freitagmorgen, dem 02.07.2021 ereigneten sich nahe Ribnitz-Damgarten gleich zwei schwere Verkehrsunfälle.

Gegen 08:45 Uhr wurden die Polizeibeamten des Reviers Ribnitz-Damgarten von der Integrativen Rettungsleitstelle des Landkreises Vorpommern-Rügen über einen Verkehrsunfall eines Motorradfahrers informiert.

Nach aktuellem Stand der Ermittlungen befuhr der 39-jährige Mann aus der Region mit seinem Motorrad der Marke Yamaha den Ostring in Plummendorf. In einer Kurve stürzte der Motorradfahrer aus bisher unbekannter Ursache und verletzte sich dabei schwer. Der eingesetzte Notarzt forderte einen Rettungshubschrauber an, der den Mann zur weiteren Behandlung einer möglichen Thoraxverletzung nach Rostock flog. Der Sachschaden wird auf 500 Euro geschätzt.

Auf der Bundesstraße 105 kam es gegen 10:45 Uhr zu einem weiteren Verkehrsunfall mit verletzten Beteiligten. Nach ersten Erkenntnissen fuhr ein PKW VW, mit zwei Insassen besetzt, von Ribnitz-Damgarten in Richtung Stralsund. Am Abzweig nach Lüdershagen fuhr ein Transporter der Marke VW auf die B105. Der 42-jährige Fahrer des Transporters hat den PKW vermutlich übersehen und nahmt diesen somit die Vorfahrt. Bei der Kollision der Fahrzeuge verletzten sich der 64-jährige Fahrer und seine 62-jährige Beifahrerin schwer. Die beiden aus Ribnitz stammenden Personen wurden zur weiteren Behandlung in einem Rettungswagen nach Rostock gefahren. Der 42-jährige Transporterfahrer wurde ebenfalls schwer verletzt in einem Rettungswagen nach Stralsund gefahren. Die Fahrzeuge mussten durch ein Abschleppunternehmen geborgen werden. Es entstand ein Sachschaden, der aktuell auf 40.000 Euro geschätzt wird.

Für die Zeit der Unfallaufnahme kam es zur halbseitigen Sperrung der B105, sodass der Verkehr weiterhin an der Unfallstelle vorbeifahren konnte. Während der Rettungs- und Bergungsmaßnahmen stellten Rettungskräfte eine Person in einem Fahrzeug fest, welche augenscheinlich mit ihrem Mobiltelefon die Unfallstelle beim Vorbeifahren filmten. Die Polizei hat deshalb die Ermittlungen gegen den Schaulustigen aufgenommen. Die Polizei rät in diesem Zusammenhang, allen Verkehrsteilnehmern mit Vorsicht an der Unfallstelle vorbei zu fahren und mit voller Aufmerksamkeit auf die Straße unverzüglich weiter zu fahren ohne sich oder andere Personen zu gefährden. Das “Gaffen” kann mit einem Bußgeld bis zu 1.000 Euro geahndet werden. Wer unerlaubterweise Bilder von einem hilflosen oder verletzten Menschen macht, dem drohen Konsequenzen. Laut Strafgesetzbuch müssen Täter mit Geldstrafen oder sogar mit Haft von bis zu zwei Jahren rechnen.

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