Stralsund. Die Bemühungen um saubere und gesunde Stadtteiche in der Hansestadt Stralsund erhalten nun auch rechtliche Rückendeckung. Der Landesanglerverband Mecklenburg-Vorpommern e.V. (LAV) hat als Inhaber des Fischereirechtes ein offizielles Entnahmeverbot für Spiegelkarpfen erlassen. Damit wird der besondere Schutzstatus der Fische, die als „natürliche Rasenmäher“ fungieren, im Gewässerverzeichnis festgeschrieben.
Erfolgreiche Besatzmaßnahme gegen Verkrautung
Bereits im November setzten die Stralsunder Angelfreunde in einer großangelegten Aktion mehr als 500 Spiegelkarpfen in vier zentrale Stadtgewässer aus:
- Kleiner Frankenteich
- Knieperteich
- Großer Frankenteich
- Moorteich
Die von der Stadtverwaltung finanzierten Tiere übernehmen dort eine wichtige ökologische Aufgabe: Sie wirken der starken Verkrautung entgegen und tragen so maßgeblich zur Gewässerpflege bei.
Unterstützung durch den Landesanglerverband
Was bisher als dringende Bitte von Stadtverwaltung und dem Verein der Stralsunder Angelfreunde e.V. formuliert war, ist nun verbindlich. Der Landesanglerverband unterstützt das Projekt aktiv, indem er die Entnahme der Spiegelkarpfen in den betroffenen Teichen untersagt. Angler sind somit verpflichtet, gefangene Spiegelkarpfen umgehend und schonend wieder in das jeweilige Gewässer zurückzusetzen.
Informationen zu den einzelnen Teichen sind im digitalen Gewässerverzeichnis des LAV hinterlegt: Internetseite des LAV.
Erkennungsmerkmale: Spiegel- vs. Schuppenkarpfen
Damit es am Ufer nicht zu Verwechslungen kommt, weist der Verband noch einmal auf die markanten Unterschiede hin:
- Spiegelkarpfen: Verfügen lediglich über wenige, große Schuppen im Rücken- und Schwanzbereich. Die restliche Flanke ist schuppenlos und glatt.
- Schuppenkarpfen: Sind am gesamten Körper gleichmäßig mit Schuppen bedeckt.
Durch das Einhalten dieses Verbots leisten die Angler einen direkten Beitrag zum Erhalt der Stralsunder Gewässerqualität. Die Karpfen können so über Jahre hinweg ihre Arbeit als „Landschaftspfleger“ verrichten.