Die Landesregierung in Schleswig-Holstein plant angesichts deutlich abgeschwächter Risiken durch die Corona-Pandemie veränderte Landesregelungen. Diese betreffen insbesondere die Absonderung im Falle eines positiven Corona-Tests: Zukünftig soll es keine verpflichtende Absonderung für die Allgemeinbevölkerung mehr geben. Stattdessen gilt: Wer Symptome hat, bleibt zu Hause. Liegt ein positiver Test ohne Krankheitssymptome vor, gilt außerhalb der eigenen Wohnung eine 5-tägige Maskenpflicht in Innenräumen. Zudem greift in diesem Zeitraum für Besuchende ein Betretungsverbot für medizinische und pflegerische Einrichtungen. Ansammlungen ist im Rahmen dieser Frist fernzubleiben.

In Pflegeeinrichtungen und für mobile Pflegedienste wird es zudem ein Beschäftigungsverbot geben zum Schutz der besonders vulnerablen Gruppen. Personal in medizinischen Einrichtungen kann durch den Arbeitgeber der Zugang zur Arbeitsstelle auch im Falle eines positiven Tests gewährt werden, sofern keine Symptome vorliegen und im Rahmen des Hygienekonzeptes Schutzvorkehrungen wie das Tragen einer FFP2-Maske etc. angewandt werden.

“An diesem Übergang von der Pandemie zur Endemie ist es Zeit für eine grundlegende Änderung im Umgang mit Isolation und Absonderung”, so Ministerpräsident Daniel Günther, dies habe auch die Anhörung der Expertinnen und Experten im Landtag gezeigt. “Gemeinsam gehen wir in Abstimmung mit Bayern, Baden-Württemberg und Hessen deshalb einen wichtigen Schritt voran und verzichten als Zwischenschritt zur Normalität auf die strengen Absonderungsregelungen.” Gebunden sei diese Änderung an den klaren Appell: “Mit Symptomen bleibt man zuhause. Mit einem positiven Test ohne Symptome trägt man überall in Innenräumen eine Maske, außer in den eigenen vier Wänden.”

Darüber hinaus plant die Landesregierung weitergehende und ergänzende Maßnahmen:

  • Bezüglich der Maskenpflicht im ÖPNV werden Gespräche mit den anderen Bundesländern aufgenommen, mit dem Ziel, die Maskenpflicht spätestens mit auslaufender Verordnung zum 1. Januar 2023 enden zu lassen.
  • Zu den Regelungen zum Tragen von Masken in Einrichtungen der Pflege und Eingliederungshilfe wird durch das Sozialministerium eine Auslegungshilfe erstellt.
  • Um den großen Erfolg der Impfkampagne in Schleswig-Holstein weiterhin sicherzustellen, werden die Impfangebote wie bereits angekündigt in sieben Schwerpunktzentren mindestens bis zum 31.03.2023 konzentriert fortgeführt, darüber hinaus wird regional weiter auf den Einsatz mobiler Impfteams gesetzt.
  • Forschungsvorhaben zu Post Covid bzw. Long Covid werden verstärkt unterstützt.
  • Die Unterstützung traumatisierter und hochbelasteter Kinder infolge der Corona-Pandemie soll ausgebaut werden.

Die stellvertretende Ministerpräsidentin Monika Heinold: “Schrittweise gehen wir immer weiter in Richtung Eigenverantwortung. Auf Grundlage der Bewertung unserer Expert*innen ist das in der jetzigen Lage der richtige Weg. Aus aktueller Sicht ist das Tal der Pandemie durchquert und es kann wieder bergauf gehen. Das macht Mut, den wir als Gesellschaft dringend brauchen. Unsere Bitte an die Menschen im Land ist, diesen Weg aktiv mit zu begleiten. Wer krank ist, bleibt zu Hause. Wer situationsbezogen eine Maske trägt, schützt sich und andere.”

Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken: “Maßnahmen des Staates müssen immer verhältnismäßig sein. Freiheitseinschränkende Maßnahmen wie die Absonderungspflicht sind in dieser Phase weder verhältnismäßig noch erfüllen sie Ihren Zweck. Denn es kommt im Übergang in die Endemie nicht mehr darauf an und ist mit der Omikron-Variante auch gar nicht mehr möglich, einzelne Infektionen zu erkennen und Infektionsketten zu brechen. Entscheidend ist, schwere Krankheitsverläufe zu erkennen und gut zu therapieren. Mit der Impfung, Medikamenten und dem Wissen um das Coronavirus haben wir die Instrumente, um mit diesem Erreger – wie mit vielen anderen auch – ohne drastische Freiheitseinschränkungen umzugehen.”

Die Corona-Infektionszahlen sind in den letzten Wochen in Schleswig-Holstein gesunken. Das gilt auch für die Zahl der mit und wegen Corona hospitalisierten Menschen. Im Gegensatz zu den früheren Phasen der Coronavirus?Pandemie sind die reinen Infektionszahlen entkoppelt sind von der Schwere der Erkrankungen.

Gesundheitsministerin von der Decken dazu: “In Schleswig-Holstein haben wir mit die höchsten Impfquoten in Deutschland, bei den Auffrischungsimpfungen sind wir Spitzenreiter. Zudem haben wir hohe Genesenen?Quoten sowie einen massiven Rückgang des Anteils schwerer bzw. tödlicher COVID?Verläufe. All dies ist ein wichtiger Grundstein, jetzt zu Änderungen zu kommen.”

Die Landesregierung wird die angekündigten Änderungen in der kommenden Kabinettssitzung beschließen, im Laufe der kommenden Woche treten sie in Kraft.

Die Planungen stehen wie auch in der Vergangenheit immer unter dem Vorbehalt der weiteren Entwicklung der Lage, die die Landesregierung in Abstimmung mit Expertinnen und Experten weiterhin intensiv beobachtet.

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Schleswig-Holstein: Ende für Corona-Isolationspflicht – "Wer krank ist, bleibt zu Hause" 2

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