Neues Jahr, neue Regelungen: Zum 1. Januar 2026 treten in der gesetzlichen Rentenversicherung wichtige Änderungen in Kraft. Von steigenden Hinzuverdienstgrenzen bis hin zur höheren Minijob-Grenze – wir fassen die aktuellen Informationen der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Nord für Sie zusammen.

Wer im kommenden Jahr in Rente geht oder noch mitten im Berufsleben steht, sollte die neuen Kennzahlen kennen. Hier sind die wichtigsten Anpassungen im Überblick:

1. Beitragssatz bleibt stabil

Gute Nachrichten für Arbeitnehmer und Arbeitgeber: Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung bleibt auch im Jahr 2026 unverändert bei 18,6 Prozent. Damit zeigt sich der Beitragssatz nun bereits im neunten Jahr in Folge stabil. Die Kosten werden weiterhin zu gleichen Teilen von Beschäftigten und Unternehmen getragen.

2. Höhere Grenzen für Minijobs und Midijobs

Durch die geplante Anhebung des Mindestlohns auf 13,90 Euro pro Stunde verschieben sich auch die Verdienstgrenzen für geringfügige Beschäftigungen:

  • Minijobs: Die monatliche Verdienstgrenze steigt von 556 Euro auf 603 Euro.
  • Midijobs: Der sogenannte Übergangsbereich beginnt künftig bei 603,01 Euro. Die Obergrenze bleibt bei 2.000 Euro stabil. Das Besondere hier: Trotz reduzierter Sozialversicherungsbeiträge erwerben Midijobber Rentenansprüche auf Basis ihres vollen Verdienstes.

3. Anhebung der Altersgrenzen

Die schrittweise Anhebung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre geht weiter:

  • Regelaltersrente: Versicherte des Geburtsjahrgangs 1960 erreichen ihre reguläre Rente mit 66 Jahren und 4 Monaten. Jüngere Jahrgänge folgen in Zwei-Monats-Schritten.
  • Rente ab 65 (für besonders langjährig Versicherte): Wer 45 Beitragsjahre vorweisen kann, darf früher in Rente. Für den Jahrgang 1962 liegt die Altersgrenze hier bei 64 Jahren und 8 Monaten. Ab dem Geburtsjahrgang 1964 gilt grundsätzlich das 65. Lebensjahr.

4. Mehr Spielraum bei Erwerbsminderungsrenten

Wer eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit bezieht, darf 2026 mehr hinzuverdienen:

  • Bei voller Erwerbsminderung liegt die jährliche Grenze bei ca. 20.763 Euro.
  • Bei teilweiser Erwerbsminderung steigt sie auf ca. 41.527 Euro.

5. Beitragsbemessung und Freiwillige Versicherung

Die Beitragsbemessungsgrenze steigt im Jahr 2026 auf monatlich 8.450 Euro. Bis zu diesem Betrag wird das Einkommen für die Rentenbeiträge berücksichtigt.

Für Menschen, die sich freiwillig versichern möchten (z. B. Selbstständige oder nicht pflichtversicherte Personen), gelten neue Beitragssätze:

  • Mindestbeitrag: 112,16 Euro monatlich.
  • Höchstbeitrag: 1.571,70 Euro monatlich.

6. Steuerlicher Anteil für Neurentner steigt

Wer im Jahr 2026 erstmals in Rente geht, muss einen etwas höheren Anteil versteuern. Der steuerpflichtige Rentenanteil steigt von 83,5 auf 84 Prozent. Im Gegenzug bleiben 16 Prozent der ersten vollen Bruttojahresrente steuerfrei. Für Personen, die bereits in Rente sind (Bestandsrentner), ändert sich durch diese Neuregelung nichts.


Über die DRV Nord: Die Deutsche Rentenversicherung Nord ist die regionale Ansprechpartnerin für Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein. Mit 21 Beratungsstellen unterstützt sie Versicherte in allen Fragen rund um Rente, Vorsorge und Rehabilitation.

Haben Sie Fragen zu Ihrer persönlichen Rentenplanung für 2026? Die DRV Nord bietet umfassende Beratungsmöglichkeiten online oder vor Ort an.

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Sundblick Nachrichten

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