Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder und die Bundeskanzlerin haben sich am Dienstag darauf verständigt, dass bei steigenden Corona-Zahlen in Innenbereichen wieder Testpflichten einsetzen sollen. Das gilt beispielsweise bei Veranstaltungen, bei Restaurantbesuchen, in Kinos und Theatern oder auch beim Friseur oder der Kosmetik. Vollständig Geimpfte und Getestete sind von der Testpflicht ausgenommen. Der Beschluss von Bund und Ländern sieht vor, dass die neuen Testpflichten am 23. August in Kraft treten sollen.

Die Landesregierung hat sich darauf verständigt, dass dieser Stichtag auch in Mecklenburg-Vorpommern gelten soll. „Unsere Corona-Ampel sieht bereits Testpflichten im Innenbereich vor. Sie setzen ein, wenn ein Kreis oder eine kreisfreie Stadt 3 Tage in Folge den Warnwert orange erreicht. Unsere Prüfung hat ergeben, dass es bei dieser Regelung bleiben kann. Wir haben für Mecklenburg-Vorpommern jetzt aber auch den Stichtag 23. August festgelegt. Das gibt uns die Möglichkeit, die genaue Umsetzung mit unseren norddeutschen Nachbarländern, insbesondere mit unserem direkten Nachbarn Schleswig-Holstein, abzustimmen. Und vor Ort können für den Bedarfsfall wieder mehr Testkapazitäten aufgebaut werden. Wir schaffen so mehr Vorbereitungszeit“, erläuterte Regierungssprecher Andreas Timm in Schwerin.

„Das Kabinett hat sich außerdem darauf verständigt, dass die in der Corona-Landesverordnung bislang bei der Warnstufe gelb vorgesehenen Maskenpflichten im Außenbereich erst bei der Warnstufe orange einsetzen sollen. Draußen sind die Ansteckungsgefahren geringer als drinnen. Deshalb reicht hier die Stufe orange. Hier haben wir, wie am Dienstag bereits angekündigt, unsere Regeln noch einmal angepasst“, sagte der Regierungssprecher Andreas Timm weiter.

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