“Hallo Mama/Papa, ich hatte einen ganz schrecklichen Autounfall… ich habe jemanden überfahren… und die Person ist jetzt tot. Ich sitz bei der Polizei, ich kann nicht mehr, ihr müsst mit der Polizei sprechen! Ihr müsst mir helfen! Bitte Mama/Papa, helft mir!”

Der Hörer wird an eine weitere Person übergeben, die sich zumeist als Polizist, Staatsanwalt oder Richter ausgibt. Im Hintergrund hört man die vermeintliche Tochter/den vermeintlichen Sohn heftig weinen. Dem Anrufer wird suggeriert, dass der angebliche Angehörige in Haft müsse und nur die Zahlung einer Kaution in Höhe von 30.000 Euro denjenigen davor bewahren könne. (Die Höhe der Kaution variiert regional.)

Anrufe dieser Art erreichten gestern gleich mehrere ältere Menschen aus den Bereichen Stralsund, Ribnitz-Damgarten, Malchow, Sassnitz und Sundhagen. In sieben Fällen blieb es bei Versuchen. Hier wurde die Betrugsmasche erkannt und die Polizei informiert. In einem Fall kam es zu einer Geldübergabe. Eine 85-jährige Geschädigte aus der Stralsunder Altstadt fiel auf die Betrugsmasche rein und übergab einer männlichen Person 33.000 Euro. Dieser kam zur Geldübergabe sogar zu ihr nach Hause. Der Mann war ca. 1,65 Meter groß, schlank, dunkel gekleidet und zwischen 20 und 40 Jahre alt. An einer Hand hatte er zwei längliche weiße Flecken. Das Geld übergab die Geschädigte in einer Einkaufstüte (schwarz/weiß). Ereignet hat sich der Vorfall gestern zwischen 13:30 Uhr und 14:30 Uhr in der Altstadt von Stralsund. Hinweise nimmt die Polizei in Stralsund (03831 2890 0) oder jede andere Polizeidienststelle entgegen.

Sollten auch Sie so einen Anruf erhalten – gehen Sie auf keinen Fall auf solche oder ähnliche Forderungen ein und geben Sie am Telefon keine persönlichen Daten oder gar Informationen zu Eigentum und Vermögen preis! Sollte nur der geringste Zweifel an der Identität eines Anrufers bestehen, kann der Sachverhalt jederzeit, bei jeder Polizeidienststelle oder sogar über den Polizeinotruf abgeklärt werden. Meldet sich ein angeblicher Angehörige über eine unbekannte Rufnummer, so sollte der Verwandte über die bekannte Kontaktnummer angerufen werden.

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