„Mit gerade mal einer halben Seite ist es vermutlich eines der kürzesten Gesetze dieser Legislatur. Von der politischen Bedeutung her ist die Einführung des aktiven Wahlalters mit 16 jedoch ein Schwergewicht – und eine der zentralen Verabredungen der Regierung in ihrer Koalitionsvereinbarung. Ich danke dem Landtag dafür, dass er unserem Gesetzentwurf heute zugestimmt hat“, sagte Innenminister Christian Pegel in Schwerin.

Das neue Gesetz ermöglicht es Jugendlichen bereits ab dem Alter von 16 statt wie bisher 18 Jahren, bei Landtagswahlen ihre Stimme abzugeben. Im Landtag warb Christian Pegel heute nochmals für das frühere Wahlrecht für die 16- und 17-Jährigen:

„Das Wahlrecht ist das stärkste demokratische Grundrecht und damit die intensivste Möglichkeit, an unserer Demokratie teilzuhaben. Mit der Möglichkeit zu wählen ermöglichen wir unseren Jugendlichen eine stärkere Teilnahme an den demokratischen Entscheidungsprozessen. Wir brauchen mehr Teilhabemöglichkeiten für die junge Generation, die in unserer Demokratie nachwächst.“

Die beabsichtigte Änderung umfasse allerdings nur das aktive Wahlrecht, also das Recht, selbst durch Stimmabgabe eine Wahlentscheidung zu treffen. „Das passive Wahlrecht, also die Möglichkeit für den Landtag zu kandidieren, wird weiterhin bei 18 Jahren und damit identisch mit dem Eintritt der Volljährigkeit und damit der Geschäftsfähigkeit bleiben“, ergänzte Pegel.

Argumenten, dass diese Altersgruppen noch nicht die hinreichende Reife für eine Teilnahme an Wahlen hätten, begegnete der Minister: „Zum einen dürfen Jugendliche ab 16 Jahren schon seit Ende der 1990er Jahre bei Kommunalwahlen in Mecklenburg-Vorpommern mitwählen. Niemand hat bislang begründet behauptet, dass damit Probleme aufgetreten wären. Zum anderen sind 16- und 17-Jährige sehr aufmerksam in unserer Gesellschaft an vielen Diskussionen beteiligt, nicht selten sogar treibende Kraft für wichtige Initiativen wie beispielsweise im Umwelt- und Klimaschutz. Auch bei über 18-Jährigen führen wir richtigerweise keine ‚Reifeprüfung für Wahlen‘ durch. Wir sollten unseren 16- und 17-Jährigen deutlich mehr ver- und zutrauen“, forderte Pegel.

Das Gesetz wird noch in diesem Jahr im Gesetzblatt veröffentlicht und dann in Kraft treten. Die Zahl der Wahlberechtigten könnte mit der Herabsetzung des Wahlalters auf
16 Jahre bei der nächsten Landtagswahl 2026 um 1,9 Prozent steigen.

Mecklenburg-Vorpommern ist das sechste Bundesland, in dem künftig auch Minderjährige an den Wahlen zum Landesparlament teilnehmen dürfen. Abgesenkt wurde das Wahlalter bereits in Schleswig-Holstein, Brandenburg, Berlin, Bremen und Baden-Württemberg. Auch der Bund hat sich für diese Legislatur die Diskussion über die Herabsetzung des Wahlalters bei Europa- und Bundestagswahlen vorgenommen.

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