Martin: Alle Möglichkeiten ausschöpfen, um Schulbetrieb im neuen Schuljahr abzusichern

Das Land legt ein Förderprogramm auf, mit dem die Schulträger bei der Verbesserung des Lüftungsmanagements in Schulgebäuden in Pandemiezeiten unterstützt werden. Über den MV-Schutzfonds stehen zunächst 2,025 Millionen Euro für die Anschaffung von luftverbessernden Geräten für Unterrichtsräume, die regelmäßig genutzt werden, oder für die Anschaffung von CO2-Messgeräten bzw. CO2-Ampeln bereit. Das Land beteiligt sich in Höhe von bis zu 60 Prozent bei der Finanzierung der Geräte. 

„Wir werden gemeinsam alle Möglichkeiten ausschöpfen, um das neue Schuljahr bestmöglich abzusichern. Ein Element dabei ist auch die Lufthygiene. Mit dem Förderprogramm können wir die Schulträger bei ihren Aufgaben gut unterstützen“, betonte Bildungsministerin Bettina Martin. „Schulträger entscheiden je nach Situation und räumlichen Gegebenheiten vor Ort, ob sie mobile Luftreiniger oder CO2-Messgeräte bzw. CO2-Ampeln anschaffen. Mit einer anteiligen Finanzierung in Höhe von bis zu 60 Prozent will sich Mecklenburg-Vorpommern stärker als andere Bundesländer engagieren. Wir werden beobachten, inwieweit die Schulträger auf das Förderprogramm zugreifen und werden das Programm aufstocken, wenn der Bedarf größer ist“, erklärte Martin. 

Zuwendungsfähig sind mobile Luftreinigungsgeräte mit Filterfunktion. Zur Unterstützung des Luftaustausches in regelmäßig genutzten Unterrichtsräumen kann die Anschaffung von Lüftungselementen finanziell unterstützt werden, wenn sie zur Erhöhung der Luftwechselrate in regelmäßig genutzten Unterrichtsräumen beitragen. 

Zuwendungsfähig sollen zudem Luftqualitätsmessgeräte mit Anzeige von Temperatur, CO2-Gehalt und relativer Luftfeuchte sein, die mindestens eine optische Alarmfunktion ab einem Wert von 1.000 ppm hinsichtlich der CO2-Konzentration haben. Soweit das Gerät über einen akustischen Alarm verfügt, muss dieser abstellbar sein. Je regelmäßig genutztem Unterrichtsraum in öffentlichen und freien Schulen kann die Anschaffung eines CO2-Messgerätes mit Ampelfunktion gefördert werden. 

Der Finanzausschuss des Landtags muss dem Vorhaben noch zustimmen. Um eine finanzielle Unterstützung zu erhalten, müssen öffentliche und freie Schulträger einen entsprechenden Förderantrag beim Landesförderinstitut M-V stellen. Ein vorzeitiger Vorhabenbeginn wird jedoch möglich sein, um eine schnelle Umsetzung zu gewährleisten. Das heißt, die Schulträger können eine Bestellung aufgeben, auch wenn die Förderung noch nicht bewilligt ist. Die Bedingungen der entsprechenden Förderrichtlinie müssen jedoch beachtet werden. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt dann zu einem späteren Zeitpunkt. 

Mit dem Thema „Luftreinigung im Klassenraum“ haben sich verschiedene wissenschaftliche Studien, Expertinnen und Experten für Virologie, Hygiene und Lüftungsanlagen auseinandergesetzt. Zentrale Feststellung ist, dass eine regelmäßige Stoßlüftung die wichtigste Maßnahme zur Luftreinigung im Klassenraum bleibt und auch mit dem Einsatz von mobilen Luftfiltern nicht entbehrlich wird. Zusätzlich soll in den Pausen für Durchzug gesorgt werden. 

Die S3-Leitlinie „Maßnahmen zur Prävention und Kontrolle der SARS-CoV-2-Übertragung in Schulen empfiehlt: „Der Einsatz mobiler Luftreiniger in Schulen kann als ergänzende Maßnahme zum Lüften zur Aerosolreduktion erwogen werden, wenn grundsätzlich eine ausreichende Lüftung gewährleistet werden kann.“

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