Wie ein Sprecher des Landgerichtes Stralsund am Dienstag mitteilte, hatte der 33-Jährige im Prozess gestanden, sich im Januar 2020 in seiner Wohnung in min. 4 Fällen an zwei geistig behinderten Jungen vergangen zu haben. Die beiden Jungen waren zum Tatzeitpunkt 12 bzw. 13 Jahre alt. Das Landgericht Stralsund hat den Mann am Montag wegen schweren sexuellen Missbrauchs der Kinder in vier Fällen zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten verurteilt.

Er hatte angegeben, die Kinder mit in seine Wohnung genommen zu haben, um sie für die örtliche Feuerwehr zu werben. Dies sei dann “aus dem Ruder gelaufen.” Den Tatort, ein kleiner Ort im Landkreis Vorpommern-Greifswald, wollte die Polizei nicht nennen, zum Schutz der Kinder und deren Familien. Die Polizei kam dem Mann auf die Spur, weil Betreuern ein verändertes Verhalten bei einem Jungen auffiel. Durch kindgerechtes Befragen und weitere Ermittlungen kam es zur Anklage und zum Prozess.

Laut Staatsanwaltschaft ist der Verurteilte bereits mehrfach wegen Vermögens- und Gewaltdelikten vorbestraft, bisher aber nicht wegen Sexualdelikten. Die Strafe ist noch nicht rechtskräftig.

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