Russlands Krieg gegen die Ukraine führt weiterhin zu Verwerfungen auf den Energiemärkten. Russland setzt Energie als Waffe ein und ist kein zuverlässiger Energielieferant. Seit Mitte Juni kam es immer wieder zur Drosselung des Gasimports nach Deutschland durch russische Lieferanten. Gasimporteure müssen nach Ersatz suchen und die Lieferausfälle zu hohen Preisen kompensieren. Die zusätzlichen Kosten können sie aufgrund vertraglicher Regelungen häufig nicht an die Kundinnen und Kunden weitergeben. Das hat für die betroffenen Gasimporteure erhebliche Verluste zur Folge, die sie nur zeitlich begrenzt decken können. In einer solchen Situation droht der Zusammenbruch von Unternehmen, die für das Funktionieren des Gasmarkts und die Versorgungssicherheit wichtig sind.

Energiesicherungsgesetz ermöglicht Gasumlage

Deshalb braucht es eine Möglichkeit, die hohen Beschaffungskosten der Importeure auszugleichen. Das Energiesicherungsgesetz sieht hier die Möglichkeit einer saldierten Preisanpassung vor: Die Zusatzkosten, die beim Einkauf von Ersatzgas anfallen, können mittels einer Umlage auf Gasverbraucher verteilt werden. Die Bundesregierung hat am 4. August die hierfür notwendige Gaspreisanpassungsverordnung beschlossen. Sie ist am 9. August in Kraft getreten.

Der Marktgebietsverantwortliche Trading Hub Europe gab am 15. August bekannt, dass die Umlage zunächst 2,4 Cent pro Kilowattstunde betragen wird. Die Umlage soll ab 1. Oktober 2022 bei allen Gasverbrauchern erhoben werden und endet am 1. April 2024. Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich bis zum 30. September 2024. Die Umlage wird monatlich abgerechnet und kann alle drei Monate angepasst werden.

Entlastung für Haushalte
Die finanzielle Belastung durch die Umlage ist erheblich. Es werden zusätzliche Kosten von mehreren hundert Euro auf die Haushalte zukommen. Die Bundesregierung ist sich einig, dass es weitere Entlastungsmaßnahmen für Verbraucherinnen und Verbraucher geben soll. Bundeskanzler Olaf Scholz hat dabei betont, dass die Bundesregierung alles tun wird, um besonders Betroffene zu unterstützen.

Gasmarkt stabilisieren
Die Bundesregierung ist sich bewusst, welche zusätzliche Belastung eine Gasumlage darstellt. Die Maßnahme ist jedoch notwendig, um die Gasversorgung langfristig zu sichern. Die Gasimporteure müssen handlungsfähig bleiben, damit sich die angespannte Lage auf dem Gasmarkt nicht weiter verschärft. Ein weiterer Grund für die Entscheidung: Mithilfe einer allgemeinen Umlage ist der Preisanstieg für zahlreiche Verbraucherinnen und Verbraucher geringer, als wenn eine direkte Preisweitergabe erfolgen würde.

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Gasumlage von 2,4 Cent pro Kilowattstunde ab Herbst 2

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