Die Polizei auf Rügen ermittelt nach der Verbreitung eines digital manipulierten Bildes einer Minderjährigen. Der Vorfall wurde am Mittwoch, dem 17. Juni 2026, angezeigt.
Nach Angaben der Polizei erschien die betroffene Schülerin gemeinsam mit ihren Erziehungsberechtigten auf einer Polizeidienststelle. Nach bisherigen Erkenntnissen wurde ein Bild des Gesichts des Kindes digital bearbeitet und mit pornografischen Inhalten kombiniert. Anschließend soll das manipulierte Bild als sogenannter WhatsApp-Sticker an weitere Schülerinnen und Schüler weitergeleitet worden sein.
Die Polizei hat Ermittlungen aufgenommen und prüft derzeit verschiedene mögliche Straftatbestände. Im Fokus stehen unter anderem die Verbreitung pornografischer Inhalte sowie mögliche Verstöße gegen Persönlichkeits- und Bildrechte. Je nach Einzelfall können auch weitere straf- und zivilrechtliche Folgen drohen.
Die Ermittler weisen darauf hin, dass vermeintlich harmlose „Spaßbilder“ oder Sticker erhebliche Folgen für die betroffenen Personen haben können. Werden Bilder ohne Zustimmung bearbeitet, verfremdet oder verbreitet – insbesondere mit beleidigenden, herabwürdigenden oder sexualisierten Inhalten – kann dies strafrechtlich relevant sein.
Zudem macht die Polizei deutlich, dass bei entsprechenden Ermittlungen digitale Beweismittel gesichert werden können. Dies kann auch die Auswertung oder Beschlagnahme von Smartphones und anderen elektronischen Geräten umfassen.
Die Polizei appelliert an Eltern, mit ihren Kindern frühzeitig über den verantwortungsvollen Umgang mit sozialen Netzwerken und Messenger-Diensten zu sprechen. Gerade im digitalen Raum gelten dieselben Regeln des respektvollen Miteinanders wie im persönlichen Umgang.
Schulen im Landkreis Vorpommern-Rügen können zudem Präventionsangebote der Polizei zum sicheren Umgang mit digitalen Medien nutzen.