Bergen auf Rügen. Nach mehr als einem Jahr intensiver Ermittlungen ist der Polizei in Mecklenburg-Vorpommern ein entscheidender Schlag gegen eine mutmaßliche Diebesbande gelungen. In der Nacht zum Montag, 26. Januar 2026, stellten Einsatzkräfte gegen 03:00 Uhr drei Tatverdächtige in einem Autohaus in Bergen auf der Insel Rügen auf frischer Tat.
Den drei polnischen Staatsangehörigen im Alter von 37, 38 und 39 Jahren wird vorgeworfen, seit März 2025 landesweit zahlreiche Einbrüche in Reifenhandel und Autohäuser begangen zu haben. Dabei sollen hunderte Reifensätze entwendet worden sein. Der Gesamtschaden beläuft sich nach aktuellen Erkenntnissen auf mehr als 600.000 Euro. Allein bei einem Einbruch in ein Autohaus in Greifswald im September 2025 entstand ein Schaden von rund 140.000 Euro.
Zentralisierte Ermittlungen führten zum Zugriff
Nachdem die Ermittlungen zunächst von verschiedenen Dienststellen des Polizeipräsidiums Neubrandenburg geführt worden waren, übernahm im Dezember 2025 die Schwerpunktstaatsanwaltschaft Stralsund gemeinsam mit der Kriminalpolizeiinspektion Anklam die federführende Bearbeitung der Verfahren. Durch die zentrale Koordinierung konnten umfangreiche, abgestimmte Maßnahmen umgesetzt werden.
Im Zuge der Ermittlungen gelang es den Behörden, den mutmaßlich nächsten Tatort kurzfristig zu identifizieren. Der Zugriff erfolgte schließlich durch Spezialeinheiten, die die Tatverdächtigen im Autohaus in Bergen festnahmen.
Enge Zusammenarbeit mehrerer Behörden
In den Wochen vor dem Zugriff arbeiteten zahlreiche Einheiten eng zusammen, darunter die Gemeinsame Diensteinheit (GDE) – eine Kooperation der Bundespolizeiinspektion Pasewalk, der Polizeiinspektion Anklam und des Hauptzollamtes Stralsund – sowie umliegende Polizeireviere und Kriminaldauerdienste.
Polizeipräsident Arne Wurzler würdigte die erfolgreiche Zusammenarbeit: Ermittlungen dieser Art seien oft langwierig und personalintensiv. Der nun erzielte Erfolg zeige, wie wirkungsvoll die Zusammenarbeit unterschiedlicher Dienststellen und Behörden funktionieren könne.
Haftbefehl wegen schweren Bandendiebstahls
Am Dienstagnachmittag, 27. Januar 2026, wurden die drei Tatverdächtigen einem Haftrichter vorgeführt. Dieser erließ Haftbefehle wegen schweren Bandendiebstahls gemäß § 244a StGB. Anschließend wurden die Männer in die Justizvollzugsanstalten Stralsund, Bützow und Waldeck gebracht, wo sie sich nun in Untersuchungshaft befinden.
Mit der Festnahme der mutmaßlichen Tätergruppierung sehen die Ermittlungsbehörden einen wichtigen Schritt zur Aufklärung einer landesweiten Serie von Reifendiebstählen in Mecklenburg-Vorpommern als erreicht an.