In der Kabinettssitzung am heutigen Dienstag, den 6. September, beschloss die Landesregierung ein Strategiepapier zur Pandemievorbereitung auf den Herbst und Winter. Gesundheitsministerin Stefanie Drese stellte den 8-Punkte-Plan im Anschluss im Rahmen einer Pressekonferenz vor.

„Wir befinden uns momentan glücklicherweise in einer weitestgehend entspannten Corona-Lage. Dennoch ist die Planung für die vor uns liegenden Monate essenziell. Der 8-Punkte-Plan weist hierfür begleitend zu den Maßnahmen im Infektionsschutzgesetzes auf Bundesebene die strategische Richtung“, teilte Drese mit.

Oberstes Ziel sei es, das Gesundheitssystem sowie die kritische Infrastruktur (KRITIS) und die vulnerablen Bevölkerungsgruppen bestmöglich zu schützen. „Das erreichen wir mit einem Fokus auf drei Säulen: Impfen, Testen und einer MV-eigenen Surveillance“, so Drese.

Der 8-Punkte-Plan sieht daher unter anderem die Aktivierung der Impfkampagne vor, um die informative und sachliche Wahrnehmung von Impfangeboten zu verbessern. Dies sei auch mit dem Blick auf eine mögliche zweite Booster-Impfung notwendig.

Zudem seien eine gut erreichbare Test-Infrastruktur und die Überwachung des Infektionsgeschehens wichtige Instrumente, um zielgerichtete Maßnahmen abzuleiten. Höchste Priorität habe es laut der Ministerin, Angebote für Kinder und Jugendliche aufrechtzuerhalten.

Drese: „Auch wenn wir nicht vorhersagen können, wie sich die Lage in den kommenden Monaten entwickeln wird, hat es unabhängig vom Szenario höchste Priorität, den Betrieb von Kitas und Schulen sowie Kinder- und Jugendeinrichtungen so normal wie möglich zu gewährleisten.“

Die Ministerin kündigte darüber hinaus an, dass auch der Einsatz von antiviralen Medikamenten ein Baustein zur Reduzierung des Risikos von schweren Krankheitsverläufen und Todesfällen in den kommenden Monaten sein werde.

„Auf Basis der zu treffenden Regelungen auf Bundesebene und des 8-Punkte-Plans für Mecklenburg-Vorpommern sind wir gut und lageangepasst auf eine mögliche Infektionswelle im Herbst und Winter vorbereitet“, summiert Drese.

Hintergrund:
Der Strategieplan wurde in Abstimmung mit dem Corona-Expertenrat zur Herbst-Winter-Vorbereitung in Mecklenburg-Vorpommern erarbeitet. Das Gremium tagte in insgesamt vier Sitzungen seit Juni. Zu den Beteiligten zählen zwölf ständige Mitglieder, darunter Prof. Dr. Emil Reisinger von der medizinischen Fakultät der Universitätsmedizin Rostock, Prof. Dr. Lars Kaderali, Leiter des Instituts für Bioinformatik an der Universitätsmedizin Greifswald und der Direktor des Instituts für Hygiene und Umweltmedizin, Prof. Dr. Nils Hübner.

Der Coronaplan in seinen einzelnen Punkten:

Oberste Priorität in der Vorbereitung auf den Herbst und Winter wird dem Schutz des Gesundheitssystems, der kritischen Infrastruktur (KRITIS) und der besonders vulnerablen Bevölkerungsgruppen beigemessen. Grundlage für die strategische und operative Ausrichtung des Pandemiemanagements sind dabei die vom Corona-Expertenrat der Bundesregierung entwickelten Szenarien der Corona-Pandemie. Demnach wird als wahrscheinliches Szenario ein sogenanntes „Basisszenario“ angenommen (mittelschwere Stufe), d. h. eine Infektionslage wie aktuell mit einer ähnlich pathogenen Variante, gehäuften Infektionen und Arbeitsausfällen. Insgesamt ist davon auszugehen, dass die Pandemie trotz einzelner Infektionsspitzen, die weiterhin eine potenzielle Gefährdung der KRITIS und des Gesundheitssystems darstellen, in den nächsten Monaten in eine endemische Situation übergeht.


1. KOMMUNIKATION – EINFACH, TRANSPARENT UND AUF AUGENHÖHE

Nach zweieinhalb Jahren Corona-Pandemie und einer wahren Informationsflut kommt es im Herbst/Winter vor allem auf den richtigen Ton an. Daher wird die durch den Bund vorgesehene Dachkampagne mit geeigneten Maßnahmen im Land untersetzt. Das sind u. a. eine fortlaufend aktualisierte, pandemiebezogene Social Media Präsenz der Landesregierung, die Weiterentwicklung des Corona Infoportals des Landes oder die Herausgabe von zielgruppen- und adressatengerechten Hinweisen zu aktuellen Impfempfehlungen sowie zum Quarantäne- und Kontaktmanagement.


2. AKTIVIERUNG DER HERBST/WINTER – IMPFKAMPAGNE (2. BOOSTER-IMPFKAMPAGNE)


Die Aktivierung der Impfkampagne nimmt ab September 2022 eine zentrale Schlüsselfunktion ein. Impfungen
wirken und insbesondere „frische“ Impfungen tragen nachweislich zum Schutz vor Übertragung bei. Zur
Aktivierung der Impfkampagne werden im Wesentlichen folgende Maßnahmen getroffen:
• Aufrechterhaltung der ergänzenden Impfstrukturen (ein Impfstützpunkt pro LK/KS + mobile Impfteams
(MIT), die ab September nach einem Stufenmodell erhöht werden können auf bis zu 3 MIT monatlich
pro LK/KS) bis zum 30.04.2023 insbesondere auch dezentrale Angebote, Impfaktionen in Pflege- und
Altenheimen, Sonder-Impfaktionen
• Neben Impfungen in Arztpraxen, Angeboten in den Landkreisen und kreisfreien Städten sowie
Betriebsärzten sollen wie bisher auch Krankenhäuser und Rehakliniken Patienten und Personal impfen
können.

3. TESTEN

Eine weitere wesentliche Säule ist eine gut erreichbare Test-Infrastruktur, die mit einem Grundangebot weiter
aufrechterhalten bleiben soll. Durch die Neuausrichtung der Nationalen Teststrategie liegt der Schwerpunkt
nunmehr auf einer gezielteren, anlassbezogenen Testung. Der Zugang zum PCR-Test erfolgt entweder nach
positivem Bürgertest oder bei symptomatischen Patientinnen und Patienten über die Arztpraxen. Zusätzlich legt die Landesregierung ein niedrigschwelliges Förderprogramm zur Unterstützung von Teststellen im ländlichen Raum neu auf.


4. BEWERTUNG DER ENTWICKLUNG DER PANDEMISCHEN LAGE


Die M-V-eigene Surveillance bleibt unverzichtbar um die landesweite Entwicklung von Infektionen zu
überblicken und zielgerichtete, rechtliche Maßnahmen abzuleiten. Sie bildet eine wesentliche dritte Säule in der
Vorbereitung auf den Herbst und Winter. In der aktuellen Phase der Pandemie können viele
Routinedatensysteme jedoch keine verlässlichen Aussagen zur Epidemiologie mehr beitragen. Bestandteil der
neuen Surveillance-Strategie sind daher:
• Anpassung der Meldepflichten direkter oder indirekter SARS-CoV-2-Nachweise
• Schaffung der Möglichkeit von automatisierten digitalen Übermittlungen von PCR-positiven
Labormeldungen
• Ausbau der syndromischen Surveillance im ambulanten und stationären Bereich (angelehnt an die
Empfehlungen des RKI)2

5. INFEKTIONSSCHUTZMAßNAHMEN

Wirksame Maßnahmen zur Prävention bleiben auch im Herbst und Winter 2022/2023 die AHA-L-Regeln. Die
nach den Empfehlungen des RKI aktuellen Bestimmungen zu Isolation und Quarantäne sowie zum Arbeitsschutz sind zusätzliche zentrale Bestandteile der Pandemiebekämpfung. Das neue Infektionsschutzgesetz sieht ab dem 01.10.2022 bundesweite Basismaßnahmen vor (z. B. Maskenpflicht im Luft- und öffentlichen Personenfernverkehr, für Beschäftigte in Pflegediensten, etc.). Die Landesregierungen können darüber hinaus weiterführende Maßnahmen anordnen, wie z. B. Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen, anlassbezogene Testpflichten, etc. Dies wird wie in der Vergangenheit in enger Abstimmung mit Vertretern der betroffenen Bereiche erfolgen. 2G-Erfordernisse sowie Schulschließungen oder andere Untersagungen sind hingegen nicht vorgesehen.

6. MAßNAHMEN ZUR AUFRECHTERHALTUNG DER MEDIZINISCHEN KRITISCHEN INFRASTRUKTUR

Dem Schutz der medizinisch kritischen Infrastruktur kommt eine zentrale Bedeutung zu. Dazu zählen folgende
Maßnahmen:
• Steuerung der Krankenhauskapazitäten über die vier Clustermanager
• Steuerung der ITS-Auslastung an „Infektionsbetten“ bundesländerübergreifend über das
Kleeblattsystem
• möglicher Einsatz von Auszubildenden, Studierenden und der Bundeswehr
• rechtliche Vorgaben über die Corona-Landesverordnung
• Empfehlungen des RKI
• finanzielle Unterstützung aus Bundes- und Landesmitteln (MV-Schutzfonds) – weitere Maßnahmen zur
Unterstützung von z. B. Apotheken und Laboren, Krankenhäusern (etwa durch die Einführung von
Freihaltepauschalen)

7. SCHUTZ VULNERABLER GRUPPEN – AUFRECHTERHALTUNG VON EINRICHTUNGEN UND
ANGEBOTEN DER PFLEGE UND EINGLIEDERUNGSHILFE

Wichtigstes und wirksamstes Instrument zur Risikominderung für die vulnerablen Gruppen ist und bleibt
weiterhin die Erhöhung bzw. das Erhalten der Immunität gegenüber einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus. Daher findet eine erneute Impfkampagne, unterstützt durch die mobilen Teams der Impfzentren, statt.
Außerdem werden die verantwortlichen Hausärzte sensibilisiert, rechtzeitig einen Impfschutz – auch gegen
weitere Erkrankungen – herbeizuführen. Federführende Ansprechpartner für Impfungen in den Einrichtungen
sind die betreuenden Heim- und Hausärzte, unterstützt durch mobile Impfteams. Zusätzlich greifen die
bundesweiten Basismaßnahmen. Weiterhin sollen die Einrichtungen Mitarbeitende regelmäßig schulen und die
Personalnotfallkonzepte aktualisieren.

8. AUFRECHTERHALTUNG DER ANGEBOTE KINDER- UND JUGENDHILFE SOWIE DER INFRASTRUKTUR
IN KITAS UND SCHULEN

Die Landesregierung wird auch bei den für Herbst und Winter 2022/2023 zu ergreifenden Maßnahmen die
herausragende Bedeutung des Kindeswohls bei allen Entscheidungen berücksichtigen. Dabei genießen die
Sicherung der sozialen Teilhabe durch Schul- und Kita-Besuch sowie sportliche und kulturelle Aktivitäten
höchste Priorität. Im Schulbereich ist die Sicherung des Präsenzunterrichts oberstes Ziel. Dies gilt ebenso für die besonderen Angebote der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Familienberatung. Für die kommende Jahreszeit soll in Schulen und Kitas so viel Normalität wie möglich erreicht werden und Bildung im Mittelpunkt stehen. Grundsätzlich gilt für alle Bereiche der Grundsatz: „Unveränderte Regeln bei unveränderter Infektions

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