Betreuung der Schülerinnen und Schüler bei Warnstreiks in Mecklenburg-Vorpommern

VonDaniel Siedenstrang

28. Januar 2026

Vereinbarung zwischen Bildungsministerium und GEW sichert Notdienste an Schulen

Am Donnerstag, 29. Januar 2026, kann es an den Schulen in Mecklenburg-Vorpommern zu Unterrichtsausfällen kommen. Anlass ist ein bundesweiter Warnstreik der tarifbeschäftigten Lehrerinnen und Lehrer im Rahmen der laufenden Entgelttarifrunde 2025/2026. Um die Betreuung von Schülerinnen und Schülern dennoch sicherzustellen, gilt weiterhin eine Vereinbarung über Notdienste, die Anfang Januar zwischen dem Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung (BM) und der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) geschlossen wurde.

Vereinbarung schafft Verlässlichkeit für Eltern und Schulen

Die Vereinbarung regelt verbindlich, wie bei Arbeitskampfmaßnahmen die Aufsicht und Betreuung von Kindern gewährleistet wird. Ziel ist es, insbesondere jüngere Schülerinnen und Schüler sowie Kinder mit besonderem Förderbedarf zu schützen und Eltern Planungssicherheit zu geben.

Der Fokus der Notdienste liegt dabei klar auf Grundschulen und Förderschulen.

Notdienste an Grund- und Förderschulen

Die zentralen Regelungen der Vereinbarung sehen vor:

  • Notdienste werden bei Bedarf an Grund- und Förderschulen eingerichtet.
  • Verbeamtete Lehrkräfte übernehmen an Schulen, an denen sie eingesetzt sind, im Notfall die Betreuung der Schülerinnen und Schüler.
  • An Schulen ohne verbeamtete Lehrkräfte wird ein Notdienst eingerichtet, sofern dies tatsächlich erforderlich ist.
  • Die konkrete Organisation erfolgt in Abstimmung mit der Schulleitung sowie den streikenden Lehrkräften.

Rolle der GEW beim Notdienst

Ein wesentlicher Bestandteil der Vereinbarung ist die aktive Mitwirkung der GEW Mecklenburg-Vorpommern:

  • An jeder Schule, an der ein Notdienst notwendig ist, werden – abhängig von Anzahl und Entwicklungsstand der zu betreuenden Kinder – mindestens zwei GEW-Mitglieder vom Streik ausgenommen.
  • Die Übernahme des Notdienstes erfolgt vorrangig auf freiwilliger Basis.
  • Die GEW verpflichtet sich, alles in ihren Kräften Stehende zu tun, um die erforderlichen Notdienste sicherzustellen.

Enge Abstimmung bei Problemen

Um kurzfristig auf Herausforderungen reagieren zu können, haben sich Bildungsministerium und GEW darauf verständigt, sich bei auftretenden Problemen gegenseitig umgehend zu informieren. Diese enge Abstimmung soll gewährleisten, dass Betreuungslücken vermieden werden und die Situation vor Ort flexibel gelöst werden kann.

Fazit: Betreuung trotz Warnstreik gesichert

Auch wenn es am 29. Januar 2026 durch den Warnstreik zu Einschränkungen im Unterricht kommen kann, ist die Betreuung von Schülerinnen und Schülern in Mecklenburg-Vorpommern insbesondere an Grund- und Förderschulen abgesichert. Die bestehende Vereinbarung zwischen Bildungsministerium und GEW sorgt dafür, dass Notdienste organisiert und die Bedürfnisse der Kinder in den Mittelpunkt gestellt werden.

Eltern wird empfohlen, sich zusätzlich über schulinterne Informationen und Mitteilungen der jeweiligen Schulleitungen auf dem Laufenden zu halten.

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