Mecklenburg-Vorpommern. Knapp zwei Jahre nach Inkrafttreten des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) zieht die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns eine erste Bilanz – und diese fällt deutlich nüchterner aus, als vielfach erwartet. Von einem Ansturm auf Cannabis-Anbauvereinigungen könne keine Rede sein, erklärte Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus am 26. Januar 2026.
Seit dem 1. April 2024 ist das KCanG bundesweit in Kraft. In Mecklenburg-Vorpommern ist seit Juli 2024 das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) für die Genehmigung und Überwachung der sogenannten Anbauvereinigungen zuständig. Die Zahl der eingegangenen Anträge habe ihn überrascht, so Backhaus.
Wenige Anträge im Ländervergleich
In den Jahren 2024 und 2025 seien insgesamt lediglich 14 Anträge auf Genehmigung einer Anbauvereinigung gestellt worden. Damit liege Mecklenburg-Vorpommern bundesweit im unteren Bereich – lediglich Bremen und das Saarland verzeichneten noch weniger Anträge.
„Die Menschen in unserem Land haben offensichtlich wenig Lust auf Cannabis“, so Backhaus, der sich erneut kritisch gegenüber der Droge und dem Gesetz äußerte.
Von den 14 Anträgen wurden laut Ministerium fünf genehmigt, ein Antrag abgelehnt, vier zurückgezogen und vier befinden sich noch in Bearbeitung. Die gesetzlich vorgesehene Bearbeitungsfrist von drei Monaten werde in der Regel eingehalten, beginne jedoch erst mit vollständigen Unterlagen. Viele Anträge seien unvollständig gewesen und hätten umfangreiche Nachforderungen erforderlich gemacht.
Gesetz erschwert einheitliche Verfahren
Die Prüfung der Anträge erfolge grundsätzlich einzelfallbezogen. Auch rund 1,5 Jahre nach Inkrafttreten des KCanG sei eine Vereinheitlichung der Verfahren kaum möglich, da das Gesetz in vielen Punkten auslegungsbedürftig sei. Das erschwere sowohl die behördliche Prüfung als auch die Antragstellung selbst und führe zu teils längeren Bearbeitungszeiten.
Mitgliederzahlen deutlich unter Höchstgrenze
Keine der bislang genehmigten Anbauvereinigungen in Mecklenburg-Vorpommern habe derzeit die gesetzlich erlaubte Höchstzahl von 500 Mitgliedern erreicht. Aktuell lägen die Mitgliederzahlen pro Verein zwischen 150 und 250 Personen. Insgesamt könnten damit derzeit rund 1.260 Interessierte Mitglied einer Anbauvereinigung werden – nicht einmal die Hälfte der maximal zulässigen 2.500 Mitglieder bei fünf Vereinigungen.
Kontrollen überwiegend ohne Beanstandungen
Seit dem 1. Juli 2024 habe das LALLF sieben Vor-Ort-Kontrollen auf Anbauflächen sowie eine Kontrolle in einer Abgabestelle durchgeführt. Bis auf eine Ausnahme seien diese ohne Beanstandungen verlaufen. Die Sicherheitsmaßnahmen sowie die Vorgaben zum Gesundheits- und Jugendschutz seien eingehalten worden. Eine Gefährdung von Kindern und Jugendlichen sei lediglich in einem Einzelfall festgestellt worden.
Fazit des Ministers
Zusammenfassend betonte Backhaus, dass die Umsetzung des Konsumcannabisgesetzes für die zuständige Behörde mit erheblichen rechtlichen und organisatorischen Herausforderungen verbunden gewesen sei. Trotz unklarer Regelungen und komplexer Prüfprozesse habe Mecklenburg-Vorpommern jedoch fünf genehmigte Anbauvereinigungen vorzuweisen und leiste damit einen Beitrag zur Umsetzung der im Gesetz verankerten Schutzziele.