Die Landwirtschaft und der Erwerbsgartenbau sollen künftig für die Entnahme von Oberflächen- oder Grundwasser eine Gebühr zahlen.„Es ist erforderlich, dass sich die Branche an den Klimawandel anpasst. Dazu gehört auch Anbaukulturen und -strukturen sowie Bewässerungssystme und -zeiten an das verfügbare Wasserdargebot anzupassen. Wasser ist ein knappes und wertvolles Gut. Mit dem Wasserentnahmeentgelt setzen wir einen wichtigen Anreiz, sparsamer mit dem Wasser umzugehen. Bereits 2019 wurden hierzulande rund 40 Prozent mehr Wasser entnommen als noch 2007. Die größten Steigerungsraten verzeichnen wir in der Land- und Forstwirtschaft sowie in der Fischerei. In diesen Sektoren ist der Verbrauch im genannten Zeitraum um mehr als das Zehnfache auf rund 50 Millionen Kubikmeter pro Jahr gestiegen. Dieser Entwicklung müssen wir entgegensteuern und werden daher das Landeswasserrecht entsprechend anpassen. Über die konkrete Höhe der Abgabesätze beraten wir derzeit noch“, sagte Mecklenburg-Vorpommern Umwelt- und Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus heute im Schweriner Landtag.Minister Backhaus bezeichnete die bisherige Befreiung vom Wasserentnahmeentgelt für die landwirtschaftliche und erwerbsgärtnerische Beregnung als nicht mehr zeitgemäß. Sie stamme noch aus dem Wasserrecht der DDR.Gleichwohl äußerte er Verständnis, dass die Abgabe für die Branche eine zusätzliche finanzielle Belastung darstelle, die nicht leicht zu bewältigen sei. Insbesondere der Kartoffel- und Gemüsebau sei sehr beregnungsintensiv. Dennoch komme das Land aus gesamtgesellschaftlichem Interesse nicht umhin, der ungebremsten Entwicklung der Wasserentnahmemengen etwas entgegenzusetzen.Ein weiterer wichtiger Baustein, der den schonenden Umgang mit unseren Wasserressourcen aber nicht ersetzen könne, sei das Wasser in der Fläche zu halten. „Dies gelingt nicht mit nur einer Maßnahme“, so Backhaus. Die Landesregierung berücksichtige diesen Aspekt daher unter anderem bei der Klima-, Moorschutz- und der Wasserstrategie, in deren Erarbeitung auch die Interessenlagen landwirtschaftlicher Betriebe einbezogen werden. „Das Konzept muss in sich stimmig und vor allem umsetzbar sein“, sagte der Minister abschließend.

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