Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus unterstützt die alljährliche Frühjahrsaktion des Tierschutzbundes MV zur Kastration freilebender Katzen. „Übernehmen Sie Verantwortung für Ihr Tier. Lassen Sie ihre Katzen und Kater kastrieren, damit sie nicht zur Vermehrung des Leidens freilebender Katzen in ihrer Umgebung beitragen“, appelliert er an die Besitzer von Freigängerkatzen.

Das Projekt des Landesverbandes des Tierschutzbundes zur Kastration freilebender Katzen läuft seit 2016. Das Land unterstützt dabei mit jährlich 35.000 Euro. „Angenommen jede kastrierte Katze hätte zweimal pro Jahr je fünf Welpen geworfen, so haben die durchgeführten Kastrationen im Laufe der sechs Jahre weit über 20.000 Geburten verhindert“, rechnet der Minister den Nutzen vor.

Gleichzeitig bedauert der Minister, dass er keine rechtliche Handhabe für den Erlass einer landesweiten Kastrationspflicht habe. „Es gibt zwar einige Ansammlungen von freilebenden Katzen in Gartenanlagen, auf Campingplätzen, um landwirtschaftliche Betriebsstellen und in einigen Wohngebieten. Aber wir haben in Mecklenburg-Vorpommern kein flächendeckendes Problem mit freilebenden Katzen, was Voraussetzung für eine landesweite gesetzliche Regelung ist “ sagt Backhaus.

Der Minister wies jedoch auf die Möglichkeit hin, dass Kommunen per Katzenschutzverordnungen zur Kastration verpflichten können, sofern Gebiete mit Ansammlungen von Katzen in tierschutzwidrigen Lebensbedingungen existieren, deren Populationskontrolle oder Auflösung bisher nicht durch andere Maßnahmen gelungen ist. Diese Möglichkeit werde auch in der neuen Landesverordnung über die Zuständigkeiten im Tierschutz bestehen bleiben, verspricht der Minister.

Ansprechpartner für Katzenkastrationen sind die Ortsvereine des Tierschutzbundes oder das zuständige Veterinäramt des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt.

Hintergrund:

In Deutschland leben etwa zwei Millionen Katzen auf der Straße. Die Streunerkatzen führen täglich einen harten Kampf ums Überleben. Hungernd und geschwächt, verletzt in Revierkämpfen, vielfach von Parasiten befallen, an Katzenschnupfen leidend vegetieren sie mehr oder weniger vor sich hin. Irgendwann verenden sie qualvoll. Dieses Leiden wird durch eine unkontrollierte Vermehrung potenziert. Das Einfangen-Kastrieren-Freilassen hat sich als die einzig sinnvolle, tierschutzgerechte Methode bewährt, einer unkontrollierten Vermehrung vorzubeugen.

Aber es reicht nicht, nur die Streuner zu kastrieren. Auch Freigängerkatzen zeugen Nachwuchs mit den freilebenden Tieren.

Per Katzenschutzgebiets-Ermächtigungslandes-verordnung besteht in MV seit 2014 die Möglichkeit, dass die Kommunen nach §13b Tierschutzgesetz Katzenschutzverordnungen erlassen können, die zur Kastration, Kennzeichnung und Registrierung von freilebenden Katzen verpflichten.

In MV nutzen das derzeit nur die Hansestadt Rostock und alle Gemeinden des Amtsgebiets Schwaan des Landkreises Rostock.

Das Kastrieren und Chippen einer Katze kostet etwa 120 Euro, das eines Katers etwa die Hälfte. Im Rahmen der Landesförderung von Kastrationsprojekten bei freilebenden Katzen werden pro Katze 50 Euro und pro Kater 25 Euro gefördert.

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