Seit Ende Oktober wurde bei 23 Wildvögeln auf der Insel Rügen der Erreger der Geflügelpest nachgewiesen. Hierbei wurden Geflügelpesterreger der Subtypen H5N5, H5N8 und H5N1 festgestellt. Am  10. und 12. November musste in zwei Hausgeflügelbeständen in Zingst und Götemitz auf Rügen der Ausbruch der Geflügelpest amtlich festgestellt werden. In beiden Fällen waren mit großer Wahrscheinlichkeit Wildvögel die Überträger der Krankheit.

Jetzt musste auch für einen großen Putenmastbestand auf der Insel Rügen der Ausbruch der Geflügelpest vom Subtyp H5N8 amtlich festgestellt werden. In der Putenmastanlage werden derzeit 16.100 Tiere gemästet. Aufgrund des Ausbruchs der Geflügelpest muss der Putenbestand beräumt und anschließend gründlich gereinigt und desinfiziert werden.

In einem Umkreis von 3 km wird ein Sperrbezirk und von 10 km ein Beobachtungsgebiet eingerichtet. Damit wird sich das bereits bestehende Restriktionsgebiet um den Geflügelpestausbruch um Götemitz vergrößern. Eine entsprechende Allgemeinverfügung wird noch heute erlassen und tritt morgen in Kraft. Aufgrund der derzeitigen Situation werden die Geflügelhalter des Landkreises Vorpommern-Rügen wiederholt aufgefordert, die Aufstallungspflicht einzuhalten. Der beste Schutz vor der Geflügelpest ist es, den Kontakt des Geflügels zu Wildvögeln und deren Ausscheidungen zu verhindern. Zudem sollten sich Tierhalter umgehend bei dem zuständigen Veterinäramt melden, wenn in dem Tierbestand ungewöhnlich viele kranke oder verendete Vögel festgestellt werden. In allen drei Ausbruchsbetrieben haben sich die Tierhalter beim Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz gemeldet und eine erhöhte Anzahl verendeter und erkrankter Tiere gemeldet. Die eingeleiteten Untersuchungen der Tiere bestätigten jeweils die Infektion mit dem Erreger der Geflügelpest.

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