Das Gesundheitsamt hat angeordnet, dass ab sofort und für die Gesamtdauer des Aufenthaltes eine Maskenpflicht an der IGS gilt.
Zur Anordnung von Maßnahmen nach dem Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung
von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – lfSG) –
Anordnung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung
Anordnung
- Alle Personen haben ab sofort jedoch bis zum 20.11.2020 auf dem Schulgelände
und in den Schulgebäuden der Integrierten Gesamtschule Grünthal der Hansestadt
Stralsund während ihres gesamten Aufenthalts eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tra-
gen. - Ausgenommen von dieser Anordnung sind
a. Personen, die aufgrund einer medizinischen oder psychischen Beeinträchtigung
oder wegen einer Behinderung keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen können.
Die Einschränkung des Tragens einer Mund-Nasen-Bedeckung aufgrund einer
medizinischen oder psychischen Beeinträchtigung ist der Schulleitung durch
Vorlage eines ärztlichen Attestes nachzuweisen.
b. Personen bei der unmittelbaren Nahrungs- oder Flüssigkeitsaufnahme.
c. Personen, die sich allein in einem Raum befinden. - Sollte eine Person der unter Punkt 1 genannten Anordnung vorsätzlich nicht nachkom-
men, darf die Schulleiterin oder der Schulleiter die Person sofort und für die Dauer des
Kalendertages des Schulgeländes verweisen. - Die Allgemeinverfügung ist kraft Gesetzes sofort vollziehbar, § 28 Absatz 3 i. V. m.
§ 16 Absatz 8 lfSG - Diese Allgemeinverfügung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft und unter-
liegt dem jederzeitigen Widerruf.