Am Freitag, dem 02.05.2025 erhielt die Polizei von der Rettungsleistelle des Landkreises Vorpommern-Rügen die Information über eine Person, die mit einer vermeintlichen Stichverletzung behandelt wird.

Nach aktuellem Ermittlungsstand befanden sich zwei Jugendliche gegen 23:30 Uhr an einer Bushaltestelle, als eine Gruppe von mindestens sechs Personen an der Stralsunder Brunnenaue auftauchte. Aus der Gruppe heraus wurde vermutlich eine Flasche geworfen und zerbrach. Anschließend sollen einige Personen Scherben aufgesammelt haben und auf einen 17-Jährigen mit griechischer Staatsangehörigkeit losgegangen sein. Es gibt aktuell keine Anhaltspunkte dafür, dass die Täter Messer mitgeführt oder genutzt haben. Nach jetzigen Erkenntnissen erlitt der 17-Jährige eine oberflächliche Schnittwunde an der Hüfte. Eine derzeit unbekannte Person aus der Störergruppe habe den Täter davon abhalten können, den verletzten Griechen noch weiter anzugreifen. Der andere Jugendliche, ein 16-jähriger deutsch-russischer Staatsbürger flüchtete über einen Zaun und verletzte sich dabei offensichtlich an den Händen. Die beiden Geschädigten wurden anschließend im Krankenhaus behandelt.

Die sofortigen umfangreichen Ermittlungen der Stralsunder Polizei führten dazu, dass bereits zwei vermutliche Tatbeteiligte namentlich bekannt gemacht werden konnten. Nach jetzigen Erkenntnissen handelt es sich bei den Tatverdächtigen um einen 23-jährigen Syrischen Staatsbürger und einen 19-jährigen Heranwachsenden mit marokkanischer Staatsangehörigkeit.

Die Ermittlungen wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung wurden aufgenommen.

Im Zusammenhang mit der Tat haben vermutlich Angehörige eines Geschädigten zu einer privaten Fahndung nach den Tätern über soziale Medien aufgerufen. Aus diesem Grund äußert sich die Polizei eindeutig gegen private Fahndungen und warnt vor den rechtlichen und praktischen Konsequenzen. Diese Aufrufe können strafbar sein und birgt Gefahren für mögliche Unbeteiligte. Außerdem können dadurch die polizeilichen Ermittlungen erheblich gestört werden. Die Polizei rät dringend davon ab, diese privaten Fahndungen zu starten oder selbst zu teilen. Stattdessen sollten alle Hinweise direkt an die Polizei gegeben werden. Nur die Polizei und Staatsanwaltschaften sind befugt, öffentliche Fahndungen nach einer richterlichen Genehmigung durchzuführen.

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