Die Grundsteuer in Deutschland wurde reformiert. Ab dem 1. Januar 2025 tritt die neue Regelung in Kraft. Diese wurde notwendig, weil das Bundesverfassungsgericht die bisherige Regelung als ungerecht eingestuft hat. Ziel der Reform ist es, die Grundsteuer gerechter zu gestalten. DafĂŒr wurden alle GrundstĂŒcke neu bewertet.

Neue HebesÀtze ab 2025
„Die Hansestadt Stralsund passt ihre HebesĂ€tze fĂŒr die Grundsteuer an, um die Einnahmen nach der Reform aufkommensneutral zu halten“, so der Leiter des KĂ€mmereiamtes, Torsten Kellotat. Die Anpassung dieser HebesĂ€tze wurde durch den Ausschuss fĂŒr Finanzen und Vergabe heute (14. Januar) beraten und soll am 30. Januar durch die BĂŒrgerschaft beschlossen werden.

Die neuen HebesÀtze betragen nach Beschlussfassung :
·        Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliches Vermögen): 407 %
·        Grundsteuer B (bebaute und unbebaute GrundstĂŒcke): 532 %

Was bedeutet das fĂŒr die BĂŒrger?
In den letzten Jahren sind die Werte von Wohnimmobilien deutlich gestiegen. Diese Entwicklung fĂŒhrt insbesondere bei EinfamilienhĂ€usern zu einer höheren Steuerlast. Bei der Neubewertung werden Faktoren wie Bodenrichtwert, Lage, Immobilienwert, GebĂ€udeflĂ€che und GebĂ€udealter stĂ€rker berĂŒcksichtigt.
Die neue Bewertung der GrundstĂŒcke fĂŒhrt dazu, dass sich die Grundsteuerhöhe fĂŒr einzelne EigentĂŒmer Ă€ndern kann:

  • Manche zahlen weniger, andere mehr als bisher.
  • Beispielsweise können neu bewertete EinfamilienhĂ€user oder MietwohngrundstĂŒcke teurer, GeschĂ€ftsgrundstĂŒcke oft gĂŒnstiger werden.

„Die Hansestadt wird in der Summe nicht mehr Einnahmen erzielen als zuvor. Allerdings wird es durch die Neubewertung der GrundstĂŒcke zu Belastungsverschiebungen kommen: Einige EigentĂŒmer werden mehr, andere weniger Grundsteuer zahlen.“

Versand der neuen Bescheide
Geplant ist, dass die rund 13.000 Grundsteuerbescheide voraussichtlich ab Ende Februar an die GrundstĂŒckseigentĂŒmerinnen und -eigentĂŒmer in Stralsund verschickt werden. Die Bescheide geben den EigentĂŒmern Auskunft ĂŒber ihre neue Grundsteuerhöhe.

Auf hÀufige Fragen vorbereitet
Antworten auf hÀufig gestellte Fragen (FAQ) zur Grundsteuerreform und den HebesÀtzen hat die KÀmmerei der Hansestadt Stralsund auf ihrer Internetseite bereitgestellt. Diese Informationen finden Sie unter: stralsund.de/grundsteuer

Grundlagen der Grundsteuer
Die Grundsteuer ist eine Steuer auf den Grundbesitz und wird von den Gemeinden erhoben. Der Grundsteuerbescheid wird von der Kommune auf Basis des Grundsteuerwert- und des Grundsteuermessbescheides des Finanzamtes ausgestellt. Daher sind Fragen oder Einwendungen zu den Grundsteuerwert- oder Messbescheiden direkt an das zustÀndige Finanzamt zu richten.

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Sundblick Nachrichten

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